lurch Verhelmlichung eines Communbolz
· Erloͤses und Verwenduns dessellen,
so wie eines der Commun von der
Amspfsege geleisteten Chausseée= Bau:
kosten= Ersatzes zu ungesetzmäßigen Ausgaben,
verbunden mit Fälschung des.
Flecken= Protokolls „, södann wegen betüglicher
Verrechnung eines fälschlich
übersetzten Baukosten-Zettels und Verwendung,
des Mehrbetrags zu unpesslrlichen
Zechen, ferner wegen elgenmächtig
ohne Abstreich, und unvorslchtig abgeschlossenen
Mauer-Bauakkords für-Rechnung
der Commun, neben dem Ersatze
des der letztern verursachten Schadens
samt Zinsen, unter salidarischerr
Verbindlichkelt, von selnem Amte entsezt,
zu jeder dfffentlichen Stelle fürunf
äblg. erklärt, und mit fünfwmöbchiger
Zuchthauestrafe belegt, auch,
in. 4 der Untersuchungs-Kosten verurtheiltz.
b) der resignirte. Bürgermeister Jakob#
Lleb, vom Bempflingen, wegen derr
sub a bezeichneten,, lihm mit selnem vorgenannten
Mitschuldigen Kühfneß in Genossenschaft
zur Last fallenden Vergehen,
dann aber wegem unerdentlicher Rechnungsfährung
und dadurch, verschuldetem
bedeutenden Kassenrests, unter gleicher
solidarischer Verbindlichkelt zum Ersatze
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der der Commun-Kasse durch Verhelmlichung
entzogener Gelder, allelniger Verbludlichkelt
zur Erstattung des ihm gesogenen
Rechnungs-Remanets samt Zinsen
vom Tage der Liquldatson, so wle von
4 an den Untersachungs-Kosten, neben
Entsetzung vom Amte, und Unfählgkelts-Erklárung
zu jeder bffentlichen
Stelle, zu zwesmonatllcher Zuchthausstrafe
verüurthellr.
An demselben Tage istr
4- Anton Häberle, von Rottenburg,
wegen dritten Diebstahls und wlederholten.
Vagirens, neben der Verbindlichkelt
zum Ersatze des verursachten Schadend,
so wie zu Erstattung selner Arrestund.
Untersuchungs-Kosten, mit achtmonatlicher
Zuchthausstrafe und nachberiger
wenigstens vlermonatlscher
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeltshaus
belegt worden. «
Am:S.-Janusrwurder
I.Ton1·at-F«ti·edklchBet,.vons"Tübinge-c,-wegen
zwar kleiner aber wiederholter
Dlebstähle, wovem elner ein. ausgezeichneter
ist, nebem der Verbindllchkelt zum
Ersate des gestlfteten Schadens, so wie
zu Erstattung seiner Haft-Azungs= und
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu drelund
ein halbmonatllcher Festungs-=Prafe
verurthellt.