Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

fend,  das  erstrichterllche  Erkenntniß  unter
  Ausgleichnug  der  Kosten  zweiter  Instanz
  abgeuͤnders;

.  in  der  Appellutonssache  von  dem  Ober-Hamtsgerichte

  zu  Tuͤbingen  zwischen  bein

dlnterfoͤrsier  Carl  Gauß,  von  Schwarzenberg,
  Klaͤger,  Anten,  und  dem  Unterferster
  Johann  Daniel  Kraus,  von
Schlaitdorf,  Beklagten,  Aten,  Reukaufs-Forderung
  betreffend,  die  eingewandte
Berufung  wegen  Frivolitct  verworfen,
und  Ant  neben  Berfdllung  in  sämeliche
Kosten  zweiter  Instanz  mit  einer  Fisralstrafe
  von  fünf  Reichsthalern  belegt;

4.  in  der  Atlsonssache  von  dem  Oberamtsgerschte
  zu  Horb  zwischen  dem  Juden
Abraham  Petersburger,  von  Mühringen,
Inten,  Anten,  und  dem  Juden  Joseph
David  Berlikbeimer  von  da,  Iten,  Aten,
Waerenschuld-  Forderung,  nun  Wieder-Einsetzung
  in  den  vorigen  Stand  gegen
einen  Vergleich  betreffend,  die  eingewandte
  Berufung  wegen  Mangels  an
einer  gegründeten  Beschwerde  verworfen
und  Ant  nicht  nur  in  sämtliche  Kosten
zweiter  Instonz,  sondern  auch  wegen
muthwilliger  Streitsuche,  in  eine  Fiscarstrafe
  von  zehn  Relchsthaleru  verurtheilt
werden.

Am  19.  Juli.  wurde:
5.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts-439



„gerichte  zu  Calw  zwischen  Ernst  Fricdrich
Hblzlen,  Schreiner  von  Hlrsau,  Inten,
Vorbeklagten,  Nachkläger,  Anten,  und
der  Wic#we  des  Hofschreiner  Schweiélen,
  von  Stuttgarr,  jetzt  deren  Erben,
Jaten  Vorkl.,  Nachbekl.)  Aten,  Re-Ritutlon
  in  der  Vorklage  und  Gehal#t
für  Administration  in  der.  Nachklage
betreffend,  die  gegen  ein  Erken  ntniß  der
Könlgl.  Justiz-Retardaten:  Commission
ergriffene  Berufung  wegen  Versäumung
der  Nothfrist  zu  Emreichung  der  Beschwerdeschrift,
  von  Amtes  wegen  unter
Verurtheilung  des  Auten  in  die  Kosten
dieser  Instonz  für  verlassen  erkanm;

6.  die  von  Johannes  Lehrer  zu  Petexzell

tgegen  das  in  der  Ganursache  der  Barbara
  Rempp,  don  Weiden,  unterm
20.  Aprik  d.  J.  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Sulz  ausgesprochene  Lecations=Unbeil
  eingewandte  Verufung  wegen
unterlassener  Einreit##g  der  Beschwerdenschrift
  in  der  gesetzlichex  Nothfrist
für  vertafsen  erkannt,  und  Ant  zu  Bezayleng
  der  Kosten  dicfer  Zustasz  verurtheilt.


„Im  co.  Inli  ist:

7.  die  Ationssache  von  dem  vomnaligen

Oberamtsgerichte  Balinyen  zicischen  Friekrich
  Car!  Rösler,  Apotheker  zu  Allen-Keig,
  und  Consorten,  Liquidanten,  Anten,