Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

446

setzung  des  Erkenntnisses  über  die  Pro-  laten,  Pachtgelds=  Räckstand  betresffend,
zeß-  Kosten  und  uͤber  die  Gerichts-  gegen  ein  Erkenntniß  des  Oberamtsge-Spo
  tteln.  richts  Mergentbeim,  wegen  versäumter
Am  216.  Juli  wurde:  Notbfrist  zu  Einrelchung  des  Beschwerde-4.
  der  von  dem  Advokaten  Frank  zu  Ell-  bibells  für  verlassen  erklärt,  unter  Verwangen
  ergriffene  Rekurs  gegen  das  vem  urtheilung  der  Appellantin  in  die  Kosten
dasigen  Oberamtsgericht  wider  ihn  aus-  der  zweiten  Instanz;
gesprochene  Gant-Erkenntniß  wegen  Ver-  8.  die  Bertufung  des  Johannes  Unrath  ju
säumnisses  des  zu  Elnreichung  der  Ne-  Hehengehren,  Imploranten,  Appellante,
kursschrift  geseslich  vorgeschriebenen  drei-  in  Sachen  wlder  alt  Frledrich  Roos  von
eigtäglgen  Termins  verwerfen,  und  da,  Imploraten,  Appellaten,  ein  abge-5.
  auf  den  von  Franz  Prinzing  zu  Sbhn-  schlagenes  Restliuutslons  -Gesuch  wegen
stetten  ergriffenen  Rekurs  das  wider  ibn  angeblich  neu  aufgefundener  Thatumunterm
  8.  Maͤrz  d.  J.  von  dem  Oberamts-  staͤnde  betreffend,  gegen  ein  Erkenntniß
gerichte  Heideubeim  ausge  srrochene  Gant-  des  Oberamtsgerichts  Schorndorf,  wegen
verscumter  Nolbseist  in  Einrelchung  des

Erkenutniß  aufgehoben.
Am  29.  Juli  ist:  Beschwerde-Cibelle  für  verlassen  erklän,
6.  auf  den  von  dem  (upendirten  Orts-  unter  Veruribellung  des  Appellamen  ins
.  die  Kosten  der  zweiten  Instanz;

Schultheißen  Phillpp  Neustel  zu  Sulzbach
  am  Kocher,  Oberamts  Gaildork,
ergrissenen  Rkrs,  das  am  2:.  Febrd.
  J.  von  dem  Oberomtsgerichte  Gaildeorf
  ausgesprochene  Gan#-=  Erkenntniß

9.  die  Berufung  des  Georg  Zorn,  von
Hermersberg,  Beklagten,  Appellamen,
in  Sachen  wider  Pbilipp  Zorn  zu  Verrenberg,
  Kläger,  Appellaten,  Schulrfürderung
  betreffend,  gegen  das  von  Könitl.

aufgeboben  worden.
Justiz-Rerardaten-Commisslon  auf  elnen
An  demselben  Tage  wurken  abgeschworenen  Eid  ausgesprochene  zwelle
§r22½  Erkenntniß  wegen  verscumter  Nothfrist

—  die  Berufung  der  Ardreas  Stadel-  in  Einreichung  des  Beschwerde:-  elbells
manö’'schen  Wittwe  zu  Bowiesen,  Bekl.,  für  verlaß#en  erklärt,  unter  Verartheilung
Appellantin,  in  Sachen  wider  Andreas  des  Appellanten  in  die  Kosten  der  zwei-Gehel#g
  zu  Lbffelstelzen,  Klügern,  Appel-  ten  Instanz;  endlich  3