Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Fvfer und einhalbmontlicher Fe- 
stungs- Arbeitsstrafe; 
u„-guf die bei dem Oberamtsgerschte 
Leutkirch geführte Untersuchung Crescen= 
tla Wahl, von Thannheime- w#gen 
zweiten Diebstahls, nebem der Verbind= 
lichkeic zum Schadens-Ersatze und Per- 
fällung in die Umersuchungs-Kostep, zu 
dret und elnholbmonatlicher Zucht- 
hausstrafe ; 
13. der bel dem Oberamtsgerichte Krech- 
beim in Untersachung gekommene Dbi- 
lipp Hakb, # Bisstnzen, wegen Be- 
„ur#gs, io cbhle megen wiederholten Wogl- 
#ens und Bettelns, neben Zuscheidung. 
fümtlicher: Umeersuchungs = Kosten, zu 
zmelmonn tlicher Feffungs= Arbelts- 
450 
strofe und. nochberiger zwelmonalli, 
cher Einschlietzung in dem Zwanes-Ar- 
beitshause zu Ulm; 
14. auf die von dem Oberomtsgerschte 
Rledlingen gefuͤhrte Untersuchung: 
6) Barbara But, von Hailtinden, wegen 
Ekebruch unb fortgesebten unjuchijgen 
Lebendwandeis iu vi im on aill- 
6% r Zuchthausstroft; 
50 Josenb Frod. von Güfingen, wegen 
Ebebruchs und- tinfachen Unnchis- 
Vergehens, zu vler zehny#chiger 
Festungsstrafe; 
-jugleich wurde jebem dieser, beiden In- 
caisleew ein angemessener Thell der Unter- 
suchungs-Posten zugeschieden. 
Erkenntnisse in Neoifions-Fällen. 
. 3 
Am 6. Juli ifst: 
lDlx Mltersuchungsfache gegen Catha- 
rine Benz, von Bergj Oberamts 
Teunang # erkannt worden, daß dieselbe 
n des von, iht begangenen Kinds- 
wege 
mords vbeben Verusthellung in sämt- 
liche Aeest-= „Azungs, Umersuchungs= 
und Vertheidlgunge Kosten mit dem 
Schwert. vom Lebeni, zum Tode gebracht 
!2 sle p welche Strafe aber Seine 
He. Mojest 4.0. vermögehych= 
stem Dekrets vom 35. Junt d. J. im 
Wege der Gnads##erlassen, und auf eine 
achtzebnjährige Zuchthausg#afe 1o 
Hurwigsburg. gemildert haben. 
Am 25. Juli ist: 
2. gegen den bei dem- Oberamtogerichn 
Rledlingen in Verhaft und Untersuchung 
gekemmene Johannes Mojer? ven 
Derendingen, Oberamtz Täbingen, wegen 
mehrfacher thells qualifizirter, tbeils 
großer, tbeils unter erschwerenden un
	        
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