Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

463 
Auf dey. Grung derselben wirb das Ge- 
werbe- Steuer Cadaster in smilichen Ge, 
mebiden und. Obgramts. Bezirken- geblldet, 
und die. Umlage der im “- 5 bestimmeen 
3%%%# fl. dorauf. volieges. 
Vlertes Kapitel. 
Die Grund-Steuer. 
Gegeystäude der Besteurung. 
s. 16, 
Der reine Ertrag der. Orts-Markungen 
im Ganzen, abgeschaͤht nach Fluren und 
Gewaͤnden, bildet ok Grundlage der Be- 
stegrung. 
Es soll nee. bel den Aleckern die 
Mittelzohl zoischen dem Anschlag und dem 
wirklichen. Ermag des Zehemen, so- welt 
bieses Moment zuserbeben ist, als ein An- 
balts · Punkt benugt werden. 
Die Grbe der Grundflache wird erho- 
ben, entweder 
a) aus bereite vorliegenden Vermessun- 
gen, oder 
b) aus Beschreibungen, volche olnf be- 
clumte: Hrüße. der Fläche, r i*mie 
##r 
c) t. —- —ie Hüfen 
„Muel, aus annähev#bden. Stm#rischen 
KAbschaͤtzungen nach N Ge-. 
wänden. ** 4 
Grundloge 2 derseben. 
0..15 
Die #ösbähung, noh Zuupen, und Ge- 
waͤnden schligßt in sich 
3) die Untersuchung des Reoh-Ersrans; 
b) den Ahzug der Cultur-Kosten, und 
somit « 
,(F).ylzzBestlznnxunq-de·srein-aErtrags- 
von welchem 
d) die N'al-asten 
abgezogen, Wrden. 
Untersuchung des Reh-Ertrags. 
Bal der Umersuchung des Nöh-Ertrage 
wird derjenige Cultur= Zustand, so wie dle- 
jenige Benudungs · Art zum Grund celege, 
welche nach den bestehenden brtlichen Ver- 
bältulssen zur Zelt der Abschkeung als die 
gewöhullche und regelmäßige erscheinen; es 
ist daber auch der Brach-Einbau in dem 
Grade zu berücksichtigen, in welchem er 
af der Markung statt findet. 
Nähere Bestemmungen darüber. 
K. 119. 
Fär-#diH## Elnschatzung selbst werden fol- 
gende nähere Worschriften ertheilt: 
a) Die Frächte werden in Normal-Prei- 
sen angeschlagen, nemlich 
latte Früchte, in einander gerechnet 
1 Schft. 5 fl.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.