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beigegeben, welche zur Hälfte aus der-
Gemelnde, zur Hälfte aus den benach-
barten Orten genommen wlerd. Die
Schäe beute därfen jedech alcht gegen-
seilig von elner Gemelnde zur andern
genommen werden.
Die Resultate sämtlicher, von dem Krels-
Cemmisscr richtiggestellten Gemelnds Ca-
daster werden zur Kenntaiß uad Beratbung
der Amts-Versammlong gebracht, welcher
zuglelch die Ergebnisse der Einschétzung In
andern Oberämtern mitgethellt werden.
Es werden Bezirks Versammlungen je
von drei bis oler Obermtern gehalteg. wer-
den, welche aus Miüsgliedern der Amts-
Versaommlungs-Deputall zusammenge-
Kor, und wotet die Cadaster der elnander
begrenzenden Oberaͤmter zur. Vergleichung
und Berathung vorgelegt werden.
Gegeben, Stuttgart den 15. Jull 1821.
Wilheilm.
Der Finanz-Minisier:
Weckherlin.
Auf Befehl des Khulgs:
Der Staats-Sekretär:
Vellnagel.
Dienst-Nachrichten.
Se. Königl. Mejestät haben durch
ellerhöchste. Sntschließung vom 15. d. M.
der Bitte des Pfarrers M. Grationus
zu Hengen, Dekanats Urach, um Belas-
song auf seiner bleherlgen Pfarrel und um
Eatbebung von der Annahme der Pfarrei
Malmehelm, Dekanats Leonberg, entspro-
chen, lehtere bingegen dem Pfarrer M.
Daser in Onstmeungen, Dekanats Be-
lingen, und
durch bdchste Entschliehung vom nämll-
chen Tage dle erledigte kathollsche Pfarrel
Zimmerbach, Dekanats Gmänd, dem Vikar
Hascher in Soraltbach #bertragen.
Unter dem 16. d. M. wurde das erle-
digte Kommando des ersten Relter Regl-
méus dem bieherigen Stabs-Offiiler im
zwelten Reiter-Reglmente, Obersten von
Schrbder, übertragen, und
dagegen der dem ersten Reiter Regimente
blisber aggregirte Oberste von Mundorff
als Stabs-Offizier bel dem zwelten Relter-
NRegimente elngethellt.