Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Am 18. Juni ist: 
71. auf den Grund der von dem Ober- 
am'sgerichte Ehingen vorgelegten Unter- 
suchunge Akten Anton Fischer, von 
Grunzbeim, wegen Ebhebruche mit einem 
unmannbaren Mädchen, dann wegen ver- 
suchten ehebrecherischen Incelts mit sei- 
ner Stleffochter, neben Verfällung in 
#mtliche Untersuchungs-Kosten mit ein 
und drei vlerteljäbriger Zucht- 
hauastrafe zu Gotzevzell belegt worden. 
Am 29. Juni wurde: 
13. der vormalige Bürgermeister Andreas 
Massel, von Rißdissen, welcher bei 
dem Oberamtsgerlchte Ehingen in Unter- 
suchung kam, wegen bbchst unordentli- 
cher Rechnungsfübrung seiner früher be- 
UNeldeten Stelle für emlassen, und zu 
Bekleldung irgend eines verrechnenden 
Amtes für unföhlg erklärt, unter Zu- 
scheidung sämtlicher Kosten; 
ferner wurde: 
73. auf die von dem Oberamtsgerichte 
Wangen gefuͤhrte Untersuchung, Leon- 
hard Blenk, von Gebrazhefen, wegen. 
sroßen und in Genossenschaft verübten, 
im rechtlichen Sinne zwelten Diebstabls, 
neben Verfaͤllung in eluen angemesfenen 
Theil der Untersuchungs-Kosten, und in 
den Ersatz des gestifteten Schadens, mit 
sechsmonatlscher Festungs= Arbei# 
Krafe belegt. 
Am au. Juni ist: 
14. gegen die bei dem Oberamtsgericht, 
Ulm in Untersuchung gekommene Anne 
Antner, von Einsingen, wegen wieder- 
bolten Shebruchs, neben Zuscheldung eines 
eangemessenen Theils der Untersuchungs- 
Kosten, zwanzlgwöchige Zuchthans- 
strase zu Markgrbningen erkannt wordes. 
Am 28. Juni wurde: 
15. gegen den Steuer = Elnnehmer Wilt 
bald App, von Errtlingen, welcher bel 
dem Oberamtsgerschte Riedlingen # 
Untersuchung kam, wegen eines dorch 
Kassen-Eingriff gesetzten, jedoch größient 
thells bereits ersetzten Kassenresis don 
352 fl. 17 kr. 3 hl., neben Cassatlon 
von selner Stelle, und Unfäbigkelss-Er= 
klärung zu Bekleldung eines bffentlichen 
Amtes, eine neunmonatliche Zucht- 
hausstrase in Markgrbningen, mit einer 
seiner Korper-Beschaffenhelt angemessenen 
Beschäftigung erkannt. Zuglelch wurde 
wegen Erfotz des Nestes, so welt derselbe 
noch nicht geleistet, so wie der Zinsen 
bleraus und der Untersuchungs-Kestes 
das Angemessene verfügr.
	        
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