Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Nro. 54. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Dienstag den 31. Juli 1321. 
  
“ 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
S.ie Könsgliche Mojestät haben 
ve#rmöge bochster Entschließung vom 29. d. 
M. den Präsidenten des Gehelmen Raths, 
Staats-Mluister von der Lübe, unter 
Bezeugung Ihres gnädigen Dankes für 
dle von ihm geleisteren vieljährigen Dien- 
ste, und unter Aussetzung der ihm für 
dlesen Fall voraus verslcherten Pension, in 
den Ruhestand versetzt. 
Sedam haben Hoͤchstdieselben ver- 
moge boͤchster Entschließung von demselben 
Toge, den Geheimen Rath und seitherigen 
Minister des Innern von Otto, unter 
Enthebung von dem von Um biaher beklel- 
deten Ministerium, zum Drästrenten des- 
Gehelmen Raths-Collegiums ernannt, und 
das Portofeullle des Ministeriums des In- 
nern und des Klrchen= und Schulwesens 
proolsorisch dem Staatsrath v. Schmid- 
Iin übertragen. 
Durch bbchstes Dekret vom 35. d. M. 
ist der Staatsrath und Mioisterial Direktoe 
im Departement der auswärtigen Angele- 
genbelten v. Feuerbach zum außerordent- 
lchen Mitgliecd des Gebelmen Ratbs für 
das laufende Jahr gnddigst ernannt wor- 
den.
	        
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