Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

strelcherel  und  Bettelns,  sodann  wegen
Fälschung  öffentlicher  Urkunden,  ferner
wegen  frecher  Lügen  vor  Gericht  zu
siebenmonatlicher  Festungs-Arbeltsstrafe,
  mit  Rücksichtnahme  auf  selne
kdrperliche  Beschaffenheit;
b)  Maria  Margaretha  Rögelein,  von
Seidelsdorf,  Kbdnigl.  Baierischen  Landgerichts
  Dinkelsbühl,  wegen  mehrjährihen
  Conkubinats,  Landstreicherei  und
Bettelns,  sodann  wegen  Mitwissenschaft
und  Theilnahme  an  den  dem  Ge%org
Wittmann  zur  Last  fallenden  Fälschungen
  öffentlicher  Urkunden,  so  wie  wegen
frecher  und  hartnäckiger  Lügen  vor  Gericht
  zu  fünfmonatlicher  Zuchthausstrafe
  in  Markgrdaingen  mit  Abschied
und  nachheriger  Ausweisung  aus  dem
Kduigreich  unter  Straf-Andrebung.
auf  den  Wlederbetretungsfall.
Zugleich  wurde  jedem  dieser  beiden  Inquislten
  ein  angemessener  Thell  der  Untersuchungs=
  Kosten  jugeschleden.

Am  28.  December  wurden  verurtheilt:



320.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Saulgau
in  Untersuchung  gekommene  Mathias
Nell,  von  Bollstern,  wegen  wiederholter
  Landstreicherei  und  einbekannten  Fleisches
  =  Vergebens,  neben  Zuscheldung
(ämtlicher  Umersuchungd=  Kosten,  1

fünfmonatlicher  Einsperrung  in  das
Zwangs-Arbeltshaus  zu  Ulm;

21,  der  bel  demselben  Oberamtsgerschte  in

Untersuchung  gekommene  Thomas  Conrad,
  von  Oeffingen,  wegen  fortgesetzter
Verläumdung  des  Oberamts  Riedlingen
und  wegen  fortgesetzter  öffentlicher  Injurien
  gegen  das  Oberamtsgericht  daselbst,
ferner  wegen  Injurirung  des  Schultbeißen
  Grether,  von  Oessingen,  auch
wegen  versuchter  gewaltsamer  Entsetzung
des  Wilbelm  Stelner  aus  dem  Besttz
elnes  erkauften  Hauses,  neben  Verfällung
  in  einen  angemessenen  Dheil  der
Untersuchungs-Kosten,  zu  einer  Festungsstrafe
  von  zehben  Monaten;

!.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Gbppingen  geführten  Untersuchung
  Johannes  Reiß,  von  Albersbausen,
  wegen  verübter  erster,  kleiner,
zum  Thell  ersetzter,  jedoch  qualificirter
Diebstäble,  neben  Zuscheidung  sämtlichrr
Umersuchungs-Kosten,  zu  einjähriger
Festungs-Arbeitsstrafe  mit  Räcksicht  auf
selne  körperliche  Beschaffenheit;

23.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Wantgen

  in  Untersuchung  gekommene  Benedikt
  Mayer,  von  Eberspach,  Oberamts
  Saulgau,  wegen  eines  einfachen,
in  Genossenschaft  verübten  großen,  zum
Thell  ersetzten,  aber  den  zweiten  Räck-