Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Festungs=  Aebeitsstrafe  und  nachherl#ger
Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeitsbause
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Besserung,
  wenigstens  aber  auf  die  Dauer
von  drei  Monaten;

27.  auf  den  Grund  der  von  demtelben
Oberamtsgerlchte  vorgelegten  Untersüschung
  Joh.  Nepomuk  ZSacher,  von
Dietenheim,  Oberamts  Wiblingen,  wegen
  wlederholter  ausgezeichneter  Dieb-68



vlermonatlichen  Festungs-Arbeitsstrafe;


38.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Gelßlingen
  in  Untersuchung  gekommene  Marla
Anna  Straub,  von  Wiesenstalg,  wegen
zzweiten  Diebstahls,  neben  Zuscheidung
„eines  angemessenen  Thells  der  Unterfuchungs-Kosten,
  zu  einer  dreimonatlichen
  Zuchthausstrafe  zu  Ludwigsburg
und  nachberiger  Einsperrung  In  dem
Zwangs=  Arbeitshause  zu  Ulm  bls  zu

sjähle,  neben  der  Verbindlichkeit  zum  erprobter  Besserung,  wenigstens  ober  auf
Ersatze  sämtlicher  Kosten,  zu  einer  "die  Dauer  von  zwel  Monaten.
#.)  Civoil  =  Senatt.

Am  1.  December  wurde:
½.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Gdppingen  zwischen  Johann
Georg  Strobel,  von  Maftis,  Kl.,  Anten,
  und  Anna  Catbharina  Strobel  von
da.,  Bekl.,  Atin,  Befreiung  von  fernerer
  Abreichung  eines  Lelbgedings  betreffend,
  die  eingewandte  Berufung  wegen
  Mangels  einer  gegründeten  Belchwerde,
  unter  Verfällung  des  Anten
.iAn  die  bledurch  veranlaßten  Kosten  ab,
gewiesen;

v„à,  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Wiblingen  zo#schen  den  Michael
Buer'schen  Relikien  zu  Dietenheim,

Bekl.,  Anten,  und  Mlchael  Geiger,  von
Halningen,  Kl.,  Aten,  Schuldforderung
  betreffend,  die  eingelegte  Berufung.
wegen  innerer  Grundlosigkeit,  unter
Verurtheilung  des  Anten  in  die  Kosten
verworfen;
3.  die  negatorische  Klage  der  Färstlich  Zell-Wurzach'schen
  Vormundschaft  gegen  die
Stiftungs-Verwaltung  zu  Leutkirch,  Kirchenbau-Concurrenz-WVerbindllchkeit
  betreffend,
  wegen  nicht  begründeten  Gerechtsstandes
  der  Bekl.,  abgewlesen.
Am  5.  Derember  ist:  "„
4.  In  der  Auonesache  von-dem  Oberamts-Lerichte
  Tetinang  zuischen  Theresia  Karg