Festungs= Aebeitsstrafe und nachherl#ger
Einsperrung in dem Zwangs-Arbeitsbause
zu Ulm bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf die Dauer
von drei Monaten;
27. auf den Grund der von demtelben
Oberamtsgerlchte vorgelegten Untersüschung
Joh. Nepomuk ZSacher, von
Dietenheim, Oberamts Wiblingen, wegen
wlederholter ausgezeichneter Dieb-68
vlermonatlichen Festungs-Arbeitsstrafe;
38. die bei dem Oberamtsgerichte Gelßlingen
in Untersuchung gekommene Marla
Anna Straub, von Wiesenstalg, wegen
zzweiten Diebstahls, neben Zuscheidung
„eines angemessenen Thells der Unterfuchungs-Kosten,
zu einer dreimonatlichen
Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg
und nachberiger Einsperrung In dem
Zwangs= Arbeitshause zu Ulm bls zu
sjähle, neben der Verbindlichkeit zum erprobter Besserung, wenigstens ober auf
Ersatze sämtlicher Kosten, zu einer "die Dauer von zwel Monaten.
#.) Civoil = Senatt.
Am 1. December wurde:
½. in der Ationssache von dem Oberamtsgerichte
Gdppingen zwischen Johann
Georg Strobel, von Maftis, Kl., Anten,
und Anna Catbharina Strobel von
da., Bekl., Atin, Befreiung von fernerer
Abreichung eines Lelbgedings betreffend,
die eingewandte Berufung wegen
Mangels einer gegründeten Belchwerde,
unter Verfällung des Anten
.iAn die bledurch veranlaßten Kosten ab,
gewiesen;
v„à, in der Ationssache von dem Oberamtsgerichte
Wiblingen zo#schen den Michael
Buer'schen Relikien zu Dietenheim,
Bekl., Anten, und Mlchael Geiger, von
Halningen, Kl., Aten, Schuldforderung
betreffend, die eingelegte Berufung.
wegen innerer Grundlosigkeit, unter
Verurtheilung des Anten in die Kosten
verworfen;
3. die negatorische Klage der Färstlich Zell-Wurzach'schen
Vormundschaft gegen die
Stiftungs-Verwaltung zu Leutkirch, Kirchenbau-Concurrenz-WVerbindllchkeit
betreffend,
wegen nicht begründeten Gerechtsstandes
der Bekl., abgewlesen.
Am 5. Derember ist: "„
4. In der Auonesache von-dem Oberamts-Lerichte
Tetinang zuischen Theresia Karg