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2.
Der Rechts-Candisdat Albert Mäller
aus Heilbrenn, welcher bei der mit ihm
vorgenommenen ersten Dlenst-Prüfung das
Zeugniß iwelter Classe „fehr gut bestanden“
erhalten hat, ist auf sein Ansuchen unter
dle Zahl der Referendaͤre zweiter Classe anf-
genemmen, und dem Kodnigl. Gerichtehofe
in Ulm zugetheilt worden.
5
Der Referendär zweiler Classe Helnrich
Tlitot, von Hellbronn, welcher bei der
mit ihm vorgenommenen ersten Dienst-
räfung das Zeugniß dritter Classe erhal-
hten, und selt dem 27. Juni 1830 bel dem
Oberamisgerichte Hellbronn Dienste gelei-
stet bat, ist auf sein Ansuchen dem Kbnigl.
Gerichtshofe in Eßlingen zugetbellt worden.
*
Der Rechts-Candldat Carl Feleteich
Haselmaler aus Stuttgart, welcher bel
der mit ihm vorgenommenen ersten Dienst-
Prüfang das Zeugniß dritter Classe erhel-
ten hat, ist auf sein Ansuchen als Refezen
där zweiter Classe bel dem Königl. Gerlchtst
hose in Tübingen aufgenommen werden.
5.
Der Rechts = Candidat Carl Leexel#d#
Dempflin aus Munderkingen, welchn
bei der mit ihm vorgenommenen ersten
Dienst-Prüfung das Zeugniß dritter Clase
erhalten hat, ist auf sein Ausuchen all
Referendär zweister Classe bei dem Künlel.
Gerichtshofe in Tübingen aufgenomm#
worden.
Stuttgart den 8. September 1821.
Maueler.
"B.) Des Departements des Innern:
Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachun
Da das landwirthschaftliche Fest zu S
stadt auch in diesem Jahre rer "
September abgebalten wird, so wird so *
biemit unter folgenden Anordnungen e-
tannt gemacht: 4 m unnn
1) Die Blebhalttr, welche si
Dreis bewerben wollen, müssen ihr Vie
schon am 21 · Sepiembtr Nachmittags
g des am 26. Sept. d. J. zu Cannstadt abzuhaltenden landwirthschaftlichen Fesles.
dem Schaugerschte vorführen, und dorh
ortsobrigkel#liche Zeugnisse darthun, daß
ste das zur Preis= Bewerbung aukge
stellte Vleh schon wenigstens ein Jeht
lang besiten.
) Die bei dem landwlrehschaftlichen Feste
iu verthellenden Prelse für die Vleh-
gucht sind folgende: