Full text : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

1867  Berhandlung  zwischen  Bayern  und  Osterreich.  125

Ebenso  lehnte  jetzt  auch  Kaiser  Alexander  von  Rußland  jede
Einmischung  ab.  Was  Osterreich  betraf,  so  hatte  sich  damals
  zwischen  ihm  und  den  Höfen  von  Berlin  und  München
eine  Verhandlung  besonderer  Art  entsponnen.  Nach  der  Veröffentlichung
  der  süddeutschen  Schutz=  und  Trutzbündnisse  mit
Preußen  hatte  Beust  eine  Depesche  nach  München  gerichtet,
daß  er  nicht  Protest  erheben,  aber  erklären  wolle,  daß  Osterreich
  zu  einem  Proteste  berechtigt  sei,  da  jene  Bündnisse
thatsächlich  die  Unabhängigkeit  der  süddeutschen  Staaten  in
einem  Grade  beschränkten,  welcher  mit  der  Bestimmung  des
Prager  Friedens  unvereinbar  sei.  Darauf  hatte  der  bayerische
Gesandte  in  Wien  Anfang  April  erläutert,  Bayern  könne  bei
den  bloßen  Allianzverträgen  mit  Preußen  nicht  lange  stehn
bleiben,  sondern  wünsche,  den  Abschluß  eines  internationalen
Staatenbundes  mit  Norddeutschland  durch  die  süddeutschen
Staaten  herbeizuführen:!),  welcher  Staatenbund  dann  dem
Wiener  Cabinet  eine  völkerrechtliche  Allianz  vorschlagen  sollte.
Beust  erwiderte  sehr  kühl,  ein  solcher  Allianzvorschlag  sei
für  Osterreich  eine  einfache  Interessenfrage  vom  höchsten  Range,
wo  weder  Gefühle  noch  Erinnerungen,  sondern  nur  OÖsterreichs
  Sicherheit  und  etwaige  Vortheile  in  Betracht  kämen.
Also  für  jede  Verbindlichkeit  vollste  Gegenleistung,  gegen  jede
feindliche  Tendenz  sehr  solide  Garantien,  dergleichen  aber
könne  ihm  freilich  nicht  Bayern,  sondern  nur  Preußen  gewähren.
Der  Münchener  Hof  beeilte  sich  darauf,  den  Ministerialrath

)  Beust  in  seiner  Depesche  an  den  österreichischen  Gesandten  in
München  vom  5.  April  bezeichnet  als  Hohenlohe's  Absicht,  seine  Combinationen
  mit  dem  Abschluß  des  Südbundes  zu  beginnen.  Nach  Hohenlohe's
  Erklärungen  an  die  zweite  Kammer  in  München  vom  19.  Januar
und  8.  Oktober  muß  Beust  den  bayerischen  Gesandten  mißverstanden
haben.