Stelle, ist die Stelle eines Lebrers der
sechsten Klasse am mlitleren Gymnasium
dahler erledigt worden.
Da die baldige Wlederbesetzung dleses
Lehramtes nothwendie ist, so werden die
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Bewerber um selches aufoefordert, lbre
Gesuche innerhalb der nächsten vlerzehn
Tage bel dem Kbnigl. Studienrath einzu-
reschen.
Stuttgart den 26. Oktober 1871.
Süskind.
C.) Des Oepartements der Finanzen:
Des Khnigl. Steuer-Collegiums.
Abänderung der besiebenden Controle-Ansialten für die Erbhebung der Aceise betreffend.
In Folge der veränderten Erhebung der
Wiribschafts-Abgaben findet man sich ver-
anlaßt, folgendes zu verordnen:
Die in der Accise -Ordnung H. 19
ertheilte Vorschrift, nach welcher der Un-
tenkäufer zu allen Getränke = Verkäufen
beigezosen, von denselben die Quamitte#t
und der Verkaufs-Preis in das zu fäh-
rende Buch eingetragen, und hierüber
am Schlusse jedes Quartals dem Arclse-
amt ein ausfährlicher Auszug zugestellt
werden sell, hat auch künftig fertzudauern.
Was aber die Ausstellung gestempelter
Urkunden von den Unterkäufern über Ge-
tränke= Verkäufe an Wilrthe betrifft, a0.
wird solche als zwecklos aufgehoben, dage-
gen jedem Käufer von der Accise unter-
-
“
worfenen Getränken, er sey Wilih oder
nicht, zur Verbindllchkeit gemecht, zu glei-
cher Zeit mwit der, dem Verkéufer obliegen-
den Accise-Entrichtung einen dadschein auf
die, in dem vorbemerkien (/. der Accise=
Ordnung vorgeschriebene Wrise von dem
Orts-Acclseamt zu lbsen.
Es versteht sich übrigens von selbst, daß
die, in der Umgelds Ordnung s. 13 und 14
und der Accise-Ordnung f. 34 den Kel-
terschreibern wigen Ausstellung der Ver-
leichnisse und Ladschelne über den verkauf-
ten Welnmost ertheilten Vorschriften künf-
tig nicht mehr zur Anwendung kommen
dürfen.
Stuttgart den 16. Oktober 1811.
Jäger.