Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Nro.  81.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Montag  den  29.  Oktober  16  „.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.

II.  Ver  fügungen  der  Departements.

Des  Justiz-Departemente.
Die  in  dem  Monat  September  1821  von  den  Gerichrshbfen  des  Königreichs  ausgesprochenen  Erkenntnisse
betreffend.

In  dem  verflossenen  Monar  September  find  von  fämtlichen  Gerichtshkfen  des  Kialgrelchs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemeinen  bemerkt
wird,  daoß  nur  selche  Urtbelle  der  Criminal-Gerlichts-Stellen  in  das  Staats=  und
Reglerungs-Blat  ausgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatliche
Freibeits=  Strefe  erkennt,  oder  die  Dienst=  Enrfernung  eines  Staats=  oder  Commun=Dieners
  verfägt  wird.

A)  Obertribunal.,

7.  Crimingl-Senat.

Den  4.  September  wurde:  des  Knsgl.  Gerschtsbofs  für  den  Douan=1.
  in  der  Rekurdsache  des  Nicolaus  Durst,  Krels  unterm  219.  Juli  d.  J.  wegen  Fälvon
  Ulm,  das  von  dem  Crlmmal-Senat  schung  und  Conkubinats  wlder  ihn  gefällte