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Gerlchtshofs zu Eßlingen unterm #5. Au- Rekurrent in die Kosten zweiter Instanz
hust l. J. wegen wlederholten Diebstahls verurtheilt;
und wegen Seortation wider sie gefällte
C(in Nro. 76. des Staats= und Reglerungs-Blans
S. 720 eingeräckte) Straf- dem Criminal-Senete des Khoigl. Ge-Erkenntniß
ledigsich und unter Werur- richtshofs zu Eßlingen unterm #4. Juli
thellung der Rekurrentin in die Kosten I. J. wegen vorsaͤtzlichen Kassen-Eingriffs
aweiter Instanz bestäͤtigt; wider ihn gefaͤllte (in Nre. 64. des
6. in der Rekurssache des Johann Jakob Staats= und Reglerungs-Blatt S. 609
Sallacher, von Galldorf, das von dem eingeruͤckte) Straf-Erkenntniß binsichtllch
Criminal = Senat des Kdalgl. Gerichis- der Rests-Bezeschnung und des Punkts
bose zu Eßlingen unterm 12. Aug. I. J. des Schadens= und Kesten= Ersetzes,
wegen drinen Dlebstahls, Funddlebstahls, euch hinslchtlich der Unfählgkells-Erklä-Renitenz
und Injurken gegen ihm vor- rung des Rekurrenten zu Bekleldung eigesetzte
obrigkel#liche Stellen wlder ihn ner bffentlichen Stelle besichtigt, dagegen
gefällte (in Nro. 76. des Staats= und biasichtlich der Strafdauer abgeändert,
8. in der Rekurssache des resignirten Waldmelstere
Höhn, von Gerlingen, das, von
Reglerungs-Blatte S. —0 eingeröcke) und dlese auf sechsmonatllche Zucht-Sctraf-Erkenntniß
im Wesentlichen bestä- bauestrafe in Markgrbningen perabgetigt,
und Rekurrent in dle Kesten zwel- seet;
hler Instanz verfällt; 9. In der Rekurssache des Darld Böger,
7. iIn der Rekurssache des Schullehrers von Blitelbronn, das von dem Crlminel=Reutber,
von Gemrigbelm, das von Senat des Kbnigl. Gerlchtehofs zu Eßdem
Crimlnal-Senat des Kbutgl. Ge- lingen unterm à#. Mai l. J. wider ihn
richrebofs zu Eß ingen unterm z:. Mal wegen lebensgefährlicher Mithandlung
I. J wegen des In seiner Elgenschaft als gefällte (in Nr. 46. des Steats= und
gewesener Unterliger und PKelierschrel- Neglerungs-Blaus S. 4 3 eingerückte)
ber gesetzten Rests und greber Fahrläßlg= Sctraf-Erkenniniß nicht nur besietigt,
keit in Führung dieses Amtes wlder ihn sondern bei der Schwere der Verletzungen
ge-ällte (in Nro. a6. des Staats= und und des konkurrirenden Haueftledens=Reglerungs-Blarts
S. 4 3 eingeruͤckte) brochs, noch in Abslcht euf die Stref-Straf=
Erkenm#n# lediglich bestänlgt, und dauer, um zwel Monate resschärfr,