Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

gehalten  wird,  und  solche  in  einigen  Kreisen
von  den  Finanz--Kammern,  in  ondern  von
den  Kameralbeamten  angesetzt  werden;  so
wird  hlemit  derordnet,  daß,  um  der  gleich-#trmigen
  Behandlung  und  Vereinfachung
der  Geschäfee  wlllen,  derglelchen  Zehent-Surrogatgelder
  durch  die  betreffenden  Kameralämter
  auf  den  Grund  gemeinderéthllcher
  Urkunden  über  die  Ertrags-Fäbigkei#t
selcher  Plätze,  die  überbaut  werden  wollen,
bestimmt  und  ihr  Betrag  zugleich  mit  den

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übrigen  Gebühren,  welche  nach  Lagerbüchern
eder  einer  rechtebeständigen  Observanz  auf
neue  Gebzude  zu  legen,  äbrigens  sovleich
mit  einfachem  Capltal  abzulksen  sind,  den
OberEmtern  in  Gemäßheit  der  allgemelnon
Verordnung  vom  1.  Nov.  130  (Staatsund
  Reglerungs=  Blatt  S.  535  u.  f.  w.)
zu  Besorgung  des  weitern  angezeigt  werden
sollen.
Stuttgart  den  29.  Oltober  1841.
Weckherlin.

5)  Verleihung  der  silbernen  Verdienst=  Medaille  an  den  Werkmeister  Albrecht  in  Marbach.

Selne  Khulgliche  Majesta##  haben
unterm  1.  Nerember  dem  Werkmelster
Albrecht  in  Marbach,  wegen  selner  bei
dem  Schleusenbau  in  Hellbronn  gelelsteten

elfrigen  und  nützlichen  Dlenste,  die  silberne
Verdienst-Medaille  zu  erthellen  geruht.
Stuttgart  den  5.  November  1837.
Weckberlin.

 

Dienst  -Erledigung.  .

Durch  das  am  1.  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  katholischen  Pfarrers  Harder  ist
die  Pfarrei  Langenargen,  Ober=  um  Dekanatamts
  Tettnang,  in  Erledlgung  gekommen.

  Die  näbern  Verbältnisse  dieser
Parrei  werden  nachgetragen,  werden,  wov#auf
  sich  die  besondern  Bewerber  melden
konnen.