gehalten wird, und solche in einigen Kreisen
von den Finanz--Kammern, in ondern von
den Kameralbeamten angesetzt werden; so
wird hlemit derordnet, daß, um der gleich-#trmigen
Behandlung und Vereinfachung
der Geschäfee wlllen, derglelchen Zehent-Surrogatgelder
durch die betreffenden Kameralämter
auf den Grund gemeinderéthllcher
Urkunden über die Ertrags-Fäbigkei#t
selcher Plätze, die überbaut werden wollen,
bestimmt und ihr Betrag zugleich mit den
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übrigen Gebühren, welche nach Lagerbüchern
eder einer rechtebeständigen Observanz auf
neue Gebzude zu legen, äbrigens sovleich
mit einfachem Capltal abzulksen sind, den
OberEmtern in Gemäßheit der allgemelnon
Verordnung vom 1. Nov. 130 (Staatsund
Reglerungs= Blatt S. 535 u. f. w.)
zu Besorgung des weitern angezeigt werden
sollen.
Stuttgart den 29. Oltober 1841.
Weckherlin.
5) Verleihung der silbernen Verdienst= Medaille an den Werkmeister Albrecht in Marbach.
Selne Khulgliche Majesta## haben
unterm 1. Nerember dem Werkmelster
Albrecht in Marbach, wegen selner bei
dem Schleusenbau in Hellbronn gelelsteten
elfrigen und nützlichen Dlenste, die silberne
Verdienst-Medaille zu erthellen geruht.
Stuttgart den 5. November 1837.
Weckberlin.
Dienst -Erledigung. .
Durch das am 1. d. M. erfolgte Ableben
des katholischen Pfarrers Harder ist
die Pfarrei Langenargen, Ober= um Dekanatamts
Tettnang, in Erledlgung gekommen.
Die näbern Verbältnisse dieser
Parrei werden nachgetragen, werden, wov#auf
sich die besondern Bewerber melden
konnen.