Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Krels  zugethellten  Rechnungsrath  Härkin
dle  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Staotsdienste
  zu  erthellen  gerußt.

Die  erledigte  Unteramts  =  auch  Stadtund
  Spital-Arzts-Stelle  zu  Rottwell,  i#
unterm  1.  d.  M.  dem  blsherigen  Unteramts-Los



Arzt  D.  Laib  in  Frledrichthasen,  Oberamit
Tettnang,  uͤbertragen  worden.

Unter  dem  3.  d.  M.  ist  der  Oberliente“
vant  v.  Jan,  der  Gaenisons-Compagnleg,
Krankhelts  halber  un  den  Penslonsstand  ver,
setzt  worden.

II.  Verfügnugen  der  Departement.
A.)  Des  Departements  des  Innernt
Des  Ministerium  des  Innern.
Patent  für  eine  neu  erfundene  Methode  Dorf  zu  verkohlen.

Se.  Königliche  Majestät  haben  vermüge
  bhchster  Entschlleßung  vom  sbB.  v.  M.
dem  Regierungsrath  Schott  von  Schottensteln
  zu  Ulm  auf  sein  Ansuchen  ein
Patent  für  die  ausschließende  Benützung
elner  von  ihm  erfundenen  Methode,  den
Torf  in  geschlossenen  Räumen  zu  verkohlen,
und  für  die  dabel  gewonnenen  Produkte

auf  die  Dauer  von  zehn  Jahren  in  der

Maße  gnadigst  zu  enheilen  geruhet)  bes

innerhalb  dieses  Zeltraums  niemand  gestabtet

  seyn  soll,  jene  Methode  ohne  det  E#

Kinders  Elnwllligung  nachjumechen  und

gebrauchen;  welches  zur  Rachachtung  hlt
durch  dffentlich  bekannt  gemacht  wird.
Stuttgart  den  1.  November  1821.
Schmidlin.

B.)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Finanz-Ministerium.

a)  Verordnung,  die  Jebent-Surrogatgelder  von  Feldgütern  worauf  Gebände  emichtet  werden,
betreffend.

De  man  Kenntniß  erhalten  hat,  daß  es

mit  Bestimmung  der  Zehent-Surrogatgelder

in  Fällen  wo  auf  zehentpflichilgen  Felrgüten
Gebäude  errlchter  werden  wellen,  ungie