Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Landstrelcherei und frecher Lägen vor Schadens-Ersatzes gegen sämtliche J- 
. zu Luenen und einhalbmo- qulsiten das Angemessene verfägt. 
na er Zuchthausstrafe in Märk- A. lben 
erdulngen und zehn ihr vor Abfuͤhrung imlehe at iu 
an den Strofplatz zuzumessenden Ru- . de 
. der bei dem Oberamttgerichte Raderl- 
thenstrelchen, auch nachweriger Elnper burg in Untersuchung gekommene Jahm 
rung in dem Zwangs-Arbeltshause zu Boptist Mohr, von Wejisreuthe, negen 
Ulm, bis zu erprebter Besserung, we- wiederholter Wilderel und unerlaubte 
nigstens aber auf die Dauer von vier Gewehrbesides, unter Verfaͤllung in de 
Monaten; Ersotz des noch nicht geleisteten Sch 
e) Walbdburge Hartmann, von Schem- dens und sämtlicher Untersachungs 156 
merberg, Oberamis Blberach, wegen sten, neben Confiskation des Geneh'# 
Mitwlssenschaft und nachgefolgter Thell- und der andern Schießgeraͤthschafien 
nahme an einem Diebstahl, in Betracht einer Festungs -Arbeitsstrafe don oltt 
der von ihr wegen aͤbnlichen Vergebens Monaten; 
schon erstandener Strafen, ferner wegen 3. Ludwig Friedrich Baubof, von lrh 
Landstrelcherei mit berüchtigten Jaunern, beim, welcher bel dem Oberamtsgniche 
und frecher bügen vor Gerlcht, zu Ulm in Untersuchung kom, wehen vie 
#-weimonarlicher Zuchthausstrafe zu derholten asorlschen kebens, und ansse 
Markgroͤningen und nachheriger Ein- stehener Drohungen gegen selne Ehefran, 
sperrung in dem Zwangs-Arbeltshaufe so wie wegen Elgenthums= Beclarsche 
zu Ulm auf ic Dauer von drei Me- gungen derselben, neben dem Kesten, mt 
naten; endlich Schadens-Ersatz, zu fä#fmonstlichen 
Antonie Huber, von Umerrklechberg, Swangs# Arbesishausstrafe; 
Ovperamts Wiblingen, wegen sleicher 4, der bel dem Obeeam'sgerschto Tettusz 
W.reben zu eln und einbalbme= In Untersochung gekommene Je## 
narlicher Zuchthausstrafe zu Mark- Baptist Klelner, von Nufölingen, Ober 
ard ningen und nachberiger Finsperrung omts Spalchingen, wegen elnen Uelus 
in dem Zwangs-Arbeltshause zu Ulm und einfachen, auch groͤßtentheilt ersch 
auf die Dauer ven drei Monaten; ten, aber wlederholten Diebstahls, sodam 
zuglelch wurde wetzen des Kosten= und wegen wlederholter kondstrescherel, u
	        
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