Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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erschwerenden Umständen, neben dem 
Kosten= und Schadens Ersatz, zu fünf- 
montlicher Zochthausstrafe zu Mork- 
t#rnlogen mit elner selner Kbrperbeschaf- 
senhel angemessenen Beschähilgung und 
nachberiaer Elnsperrung in dem Zwangs- 
Arbelishause zu Rottenburg, ble zu er- 
probter Besserung, aber wenigstens auf 
die Dauer von drel Monatenz juglelch 
wurde verordnet, doß Inguillt nach sei- 
ner Entlassung aus dem Zwangs-Ar- 
beltabause noch unter steenge polizelliche 
Aufsicht gestellt werden solle. 
Am 4. Oktober wurden verur- 
tbeilt: 
auf den Grund der von dem Oberemts- 
terichte Leutkirch geführten Untersuchung 
TCrescentle Kolb, von Elsenharz, Ober- 
amie Wengen, wegen dreler zwar kleiner 
und ersetzter aber ausgezelchneter Dieb- 
stäble, neben dem Kosten= und Schadens- 
Ersad zu einer drel und einbolbmo- 
natlichen Zuchthauestrafe in Markgri- 
ningen; 
. der bei bdem Oberamit gerichte Rledlin- 
gen iu Untersuchung gekommene Joseph 
Müller, von Mo#tzwang, Cantons St. 
Gallen, wegen mehrerer kleiner, theils 
einfacher, theils unter erschwerenden Um- 
ständen verübter Diebstöble, welche den 
arsten Ruͤdfall in den Werbrechen den 
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Diebstahls begränden, dann wegen ver- 
botenen Wleder-Elntritis in das Khnig- 
reich und wegen Lanudstreicherel, neben 
dem Kosten= und Schadens-Ersatz zu 
fanfmenatlicher Zuchthausstrafe in 
Markarbngen, mit Abschled von zwan- 
zig Ruthenstreichen und Ausweisung aus 
dem Königreiche unter Andropung geschärf- 
ter Strafe auf den Wiederbetretangs= 
fall; 
7. Fldek Schnesder, von Munderkingen, 
welcher bei dem Oberamtsgerichte Wib- 
lingen in Um#ersuchung kam, wegen wie- 
derholter Landstrelcherei, peben Zuschei- 
dung der Untersuchungs-Kosten, zu sechs 
monatlicher Zwangs-Arbeltspausstrafe 
zu Ulm; 
# auf den Grund der ven dem Oberamtöge- 
richte Tettnang gefährten Untersuchung? 
a)Michsel Weber, von Maleichen, 
Oberamts Wangen, wegen zweler großer 
Diebstähle, welche zum Theil unter er- 
schwerenden Umständen veröbt, und 
dessen erster Rückfall in dleses Verbre- 
chen sind, ferner wegen wiederbolten 
Conkublnats, Angabe eined falschen Ra- 
mens vor Gerlcht und Landstrelcherei 
in Gemeinschaft mit berüchilgten Jau- 
nern, neben der Verbindlichkelt zu dem 
Ersotz des gestifteten Schadens, in 
elner eln und einbalbjahrigen Fe-
	        
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