Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Nto. 9i. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Donnerstag den 20. December 18 au 
  
Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. 
Kdnigl. Deklaration der staatsrechtlichen Verhältnisse des vormals reichsunmittelbarrn Adels. 
Wir Wilhelm, 
don Gottes Gnaden König von Württemberg, 
lbun hlemt kund: doß, nachdem bei Uns 
die Mltzlieder des Unserer Heheit unter 
gebenen vormals reichsunmittelharen Adels, 
wegen ihrer in Unserm Künigrelche gele- 
genen ritterschaflschen Bestzungen, unter 
Berufung auf den 2 5. Artikel der deutschen 
Bundesakte um Feststellung ihrer staats- 
rechtlichen Verhältnisse für sich und ihre 
Femilien angesucht haben, Wir nach Ver- 
nehmung ihrer Anträge und Wönsche, und 
dovauf ertheilter Schluß-Erklérung, auch 
Anhbrung Unserets Geheimen Ratbs, be- 
schlossen haben, daß rüäcksichtlich derjeulgen, 
wesche sich für die Annahme der von Uns 
ertheilten und hiernach y. 1 — H 68. ein- 
gerückten Schluß Erklärung vom 4. Juli 
d. J. gekußert haben, der Rechtsgustand 
auf die in dieser enthaltene Ar#t festgesetz. 
werde, wle folge:
	        
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