Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Amtsvorsteber, welche außer den auf Rech- 
nung der Brand-Verslcherungs-Kasse je- 
dem Oberamte zugeschickten Exemplarlen 
noch weitere zu Verbreltung unter die Orts- 
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temeinden zu erhalten wönschen, das ge- 
bundene Exemplar um den Prels von 15 kr. 
bei dem Verfasser ablangen kbanen. 
Stuttgart, den 2f0. December 1871. 
Schmidllin. 
:I Des Khalgl. evongellschen Consflstorlum. 
Die Schul= Provisorate betreffend. 
Simtlichen Dekanaten wird hlemit ouf- 
gegeben, lunerhalb zehn Tagen an dle un- 
terzelchnete Stelle zu berlchten, welche Pro- 
olsorate in ihren Didcesen noch unbesegzt 
sind. Auch wird denselben bemerk, in Zu- 
kunft in den Berichten zu den Gesüchen der 
Proolsoren um Wersetzung auedrücklich an- 
zugeben, ob sle ihre Stelle, wofern deren 
Besetzung ihrer Befugniß unterliegt, selbst 
mit elnem tauglichen Subjekt zu ersetzen 
Gilsen, oder deren Wliederbesetzung von dem 
Conslstorinm erwarten. In denjenigen Füäl- 
len aber, In welchen die unterzeichnete Stelle 
sich veranlaße stehe, einen Provisor von Amts 
wegen innerhalb eines Quartals auf eine 
andere Stelle zu versetzen oder zu berufen, 
wird jedesmal, um in der Schule keinen 
Stlllstand herbelzuführen, ein Stellvertreter 
desselben von dem Conslsterium soglelch ab- 
Leordnet werden. 
Sdtuttgart den 11. December 1851. 
Wächter. 
5. Des Köhulgl. Medielnal, Celleglume. 
1. 
Von dem Konlgl. Medicinal--Collegium 
ist der Doctor meiicinae et chirurgiae Peter 
Anton Wenz, von Mergentheim, nach er- 
standener Prüfung in der Medlein, höheren. 
Cbirurgle und Geburtehälfe, zur Ausübung 
dieser Wissenschaften ermächiigt werden. 
Stuttgart den #4. Derember 1611. 
2. 
Von dem Konigl. Medicinal-Colleglum 
ist dem in Stuttgart praktizirenden Arzt 
Dr. Leopold Ferdinand Hardegg, von 
Ludwigeburg, nach erstandener Präfung in 
der hbheren Chlrurgle und Geburishülfe, die 
Erlaubniß zur Ausübung dieser Wissenschaf- 
ten ertheilt worden. 
Stutigart den 15. Detemkber 1821. 
Massenbach.
	        
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