Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

lurch Verhelmlichung eines Commun- 
bolz · Erloͤses und Verwenduns dessel- 
len, so wie eines der Commun von der 
Amspfsege geleisteten Chausseée= Bau: 
kosten= Ersatzes zu ungesetzmäßigen Aus- 
gaben, verbunden mit Fälschung des. 
Flecken= Protokolls „, södann wegen be- 
tüglicher Verrechnung eines fälschlich 
übersetzten Baukosten-Zettels und Ver- 
wendung, des Mehrbetrags zu unpesslr- 
lichen Zechen, ferner wegen elgenmäch- 
tig ohne Abstreich, und unvorslchtig ab- 
geschlossenen Mauer-Bauakkords für- 
Rechnung der Commun, neben dem Er- 
satze des der letztern verursachten Scha- 
dens samt Zinsen, unter salidarischerr 
Verbindlichkelt, von selnem Amte ent- 
sezt, zu jeder dfffentlichen Stelle für- 
unf äblg. erklärt, und mit fünf- 
wmöbchiger Zuchthauestrafe belegt, auch, 
in. 4 der Untersuchungs-Kosten verur- 
theiltz. 
b) der resignirte. Bürgermeister Jakob# 
Lleb, vom Bempflingen, wegen derr 
sub a bezeichneten,, lihm mit selnem vor- 
genannten Mitschuldigen Kühfneß in Ge- 
nossenschaft zur Last fallenden Vergehen, 
dann aber wegem unerdentlicher Rech- 
nungsfährung und dadurch, verschuldetem 
bedeutenden Kassenrests, unter gleicher 
solidarischer Verbindlichkelt zum Ersatze 
94 
der der Commun-Kasse durch Verhelm- 
lichung entzogener Gelder, allelniger Ver- 
bludlichkelt zur Erstattung des ihm gesoge- 
nen Rechnungs-Remanets samt Zinsen 
vom Tage der Liquldatson, so wle von 
4 an den Untersachungs-Kosten, neben 
Entsetzung vom Amte, und Unfählg= 
kelts-Erklárung zu jeder bffentlichen 
Stelle, zu zwesmonatllcher Zucht- 
hausstrafe verüurthellr. 
An demselben Tage istr 
4- Anton Häberle, von Rottenburg, 
wegen dritten Diebstahls und wlederhol- 
ten. Vagirens, neben der Verbindlich= 
kelt zum Ersatze des verursachten Scha- 
dend, so wie zu Erstattung selner Arrest- 
und. Untersuchungs-Kosten, mit acht- 
monatlicher Zuchthausstrafe und nach- 
beriger wenigstens vlermonatlscher 
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeltshaus 
belegt worden. « 
Am:S.-Janusrwurder 
I.Ton1·at-F«ti·edklchBet,.vons"Tübinge-c,- 
wegen zwar kleiner aber wiederholter 
Dlebstähle, wovem elner ein. ausgezeich= 
neter ist, nebem der Verbindllchkelt zum 
Ersate des gestlfteten Schadens, so wie 
zu Erstattung seiner Haft-Azungs= und 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu drel- 
und ein halbmonatllcher Festungs-= 
Prafe verurthellt.