Ober-Jeslngen, Oberamts Herrenberg,
wegen wiedetholter Diebstähle, auch we-
gen Vaglrens und Bettelns, neben dem
Ersatze des Schadens und Bezahlung
seiner Arrest= Ajungs= und Untersu-
chungs-Kesten zu achtmonatlicher Fe-
stungsstrafse und nachheriger Einsperrung
in ein Zwangs= Arbeltshaus bis zu er-
probter Besserung, wenigstens aber auf
oier Monate.
Am 29. Jonnar wurden verur-
theilt:
—#3. die zu Stuttgart in Untersuchung ge-
kommene Christine Barbare Mayer,
von Schmie, Oberamts Maulbronn, we-
gen wlederhelten verbotswldrigen Eintritts
in die Residenzstadt, neben Bezahlung
der Arrest= und Untersuchungs-Kosten
zu viermonatlicher Suchthausstrafe;
1 4. der zu Stuttgart in Untersuchung gekom-
mene Malthäus Weller, von Schnaith,
Oderamts Schorndorf, wegen wlederhol-
ten Diebstahls, Bettelns und Vaglrens,
neben dem Kesten= und Schadens-Ersatze
zu einjähriger Zachthausslrafe. und
nachheriger Einschließung in ein Zwangs-
Arbellehaus bis zu erprobter Besserung,
wenle#stens aber auf sechs Monate.
Am IJr. Januar wurden verur-
theilt:
15. Georg Jakob Bühler, Schäfer in
Horrhbeim, Oberamts Vaihlngen, wegen
wlederhelten Medikastrirens, neben dem
Eesatze der Untersuchungs-Kosten zu oler-
menatlicher Festungsstrafe;
16. die zu Besigheim in Untersuchung ge-
kommene Elisobethe Thomann, von JIsny,
Oberamts Wangen, wegen versuchten
großen Betrugs in Rückslcht auf ihre we-
gen Diebstahls früher erstandene Strase,
neben det Verbindlichkeit zum Ersatze ib-
rer Arrest= Azungs= und 3ä der Umerfu.
chungs = Kesten zu viermonatlicher
Zuchthausstrafe und nochberiger Einsper-
rung in ein Zwangs-Arbeltehaus bis zu
erprobter Besserung, wenigstens aber auf
zwei Monate;
17. auf den Grund einer von dem Ober-
amtsgerichte Backnang geführten Unter-
suchung:
a)) Jokeb Khrner, Schäfer von Herd-
mannsweiler, Odberamts Waiblingen,
und
b) Michael Rau, Schäter von Rielings-=
hausen, Oberamts Marbach, wegen eines
in Gemelnschaft verübten großen und
ausgezelchneten Dlebstahls, neben dem
Ersatze des Schadens, unter solldarischer
Verbindlichkelt, Jeder zu fün fmonat-
licher Festungsstrafe, und zu Bezahlung
der Hälfte der Untersuchungs-Kosten.