Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

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B.) Des Departements des Innern: 
1. Des Koͤnigl. katbolischen Kirchenraths. 
Die diesjährige Dienstprüfung der katholischen Geisilichen betreffeud. 
Dle Dienstpräfung der katholischen Geist- 
lichen für Kirchenstellen wird im laufenden 
Jahre auf den B. Juli festgesetzt, und es 
findet zu kelner andern Zeit und in keinem 
andern Orte eine außerordentliche Prüfung 
statt. Dabel werden nur diejenigen Geist= 
lichen zugelassen, welche im Jahr 181:9 
und früher Priester geworden sind. 
Die Candldaten haben sich vier Wochen 
vorher schriftlich dahler zu melden, und, 
wenn keine Abweisung erfolgt, am Montag 
den J. Juli, Abends 4 Uhr, auf der dies- 
seltigen Kanzlel zum Einschreiben zu er- 
scheinen. 
Uebrigens berust man sich auf die im 
Staats = und Reglerungs = Blatt vom 
16. Februar 1319, S. 111 bekannt ge- 
machten Anordnungen. 
Sturtgart den 19. Januar 1822. 
Camerer. 
Des Kbnlgl. Studlenratbs. 
Die Bekanntmachung der Prüfung der Studien-Candidaten betreffend. 
Unter Hinwelsung auf die Verordnung 
vom Jahr 1325° (Staats= und Regierungs- 
Blatt Nro. 4) wird biemit bekannt ge- 
macht, daß die nächste Prüfung der Siu 
dien-Candidaten am 11. und 12. Februar 
dieses Jahrs werde vorgenommen werden. 
Stuttgart den #4. Januar 1822. 
Säskind. 
C.) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Seine Kknigliche Majestät haben 
durch hbchstes Decret vom :-. Dezember 
121 auf eine deshalb gestellte unterthä- 
nigste Anfrage zu bestimmen geruht, daß 
der Bergmeister Rößler in Alpirsbach 
seinen Rang auf der sflebenten Stufe der 
Rang-Ordnung vom 18. Oktober v. J. zu 
nehmen habe. 
Stuttgart, den 12. Jannar 1337. 
Weckherlin.
	        
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