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2) des Werihs der ftanzbsischen Wiise
Branntwel#ne, Liqueurs und Essige,
b) des Einfuhr-ZJollbetrags der nicht ver-
botenen Getränke
in dle Zellkosse, oder durch Deckung mit
sicheren Papleren, oder durch Bürgschaft
elnes bemlttelten Inländers für die ad a
u. b sich ergebenden Summen geschehen. Mit
der Rücklieferung der Transito-Zollzelchen
an das Elntritts-Zollamt erfolgt die Ent-
bindung von der Cautlon, In so fern dem
Transillrenden nichte Ordnungswidriges zur
dast gefallen ist.
VIl.
Die nach F. 10. der Künlgl. Vererdnung
ven den Relsenden der Fabriken und Hand-
lungsbäuser, (Musterkarten-Reitern) welche
boͤher impostlite Waaren zum Verkauf an-
bieten, zu entrichtende Abgabe ist von den
Ober-Arcciseämtern gegen Ausstellung ge-
druckter Patente zu erheben, und in ihren
Amts-Rechnungen unter der Rubrik:
Patent-Abgaben von ausländl-
schen Musterkarten-Reitern
zu verrechnen. 1
jedem Ober-Aeclseamt elne Anzabl solcher
Patente von hier aus zukommen, welche in
jeder Quartal--Rechnung gehdrig zu liqui-
diren, übrigens aber wohl aufzubewabzen
sind, indem die Nechner für den “*
ten Werih derselben ju paflen haben. Die,
Es wird zu diesem Ende
Künigl. Oberämter haben bel Visicung der
Däse rc. die Relsenden auf die Bestimmung
des y. 20. der Königl. Betordnung auf-
mertsam zu machen.
VIII.
Deu sämtlichen Zoll Offijialen wird hie-
mit eine gedoppelte Wachsamkelt auf dle
strenge Handhabung der vorliegenden Ver-
ordnung nachdrücklich empfehlen.
Den Zoll-Anfwärtern und Visitatoren ist
zu eröffnen, daß gegen diejenigen, welche
sich bierin säumig erzeigen würden, die
strengste Abndung, und je nach Beschossen-
beit der Umstände die Entlassung aus dem
Dlenste eintreten werde.
X.
Da nach F. 3. der Königl. Verordnung
kein Unter Zellimt defugt ist, die Verzol=
lung der mit erbbheten Zbllen belegten
Weine, Branntwelne, Liqueurs, und
Essige.
Fabrikate von Seide und Floretseide,
gemachten Kleider, Schuhe und Hüte,
Bijeuterle-Waarer,
Oele,
Fabrikote von Wolle, Brnmwolle,
der und binnen, *“
underarbeiteres beder, Cordnan, und
Sar flan,
Sensen, Strehmesser, Steohblaͤtter nad
Sicheln,