Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

é.  Melchlor  Kircher,  Schrelner  zu  Mit!elroth,
  Oberamts  Gaildorf,  Kläger,  von
Sophie,  geb.  Sonwald  von  da,  Beklagtep,
  wegen  Ehebruchs,  unter  Verurthellung
  der  Beklagten  in  die  Kosten.

Den  35.  Mai:

7.  Johann  Georg  Karle,  von  Obernhof,
Oberamts  Oehringen,  Kläger,  von  Marle
Margarelhe,  geb.  Hammel  von  da,  Beklagten,


5.  Jakob  Kusterer,  von  Unterlengenhardt,
Oberamts  Neuenbürg,  Kläáger,  von  Dorothee,
  geb.  Bürklin  von  da,  Beklagten,

9.  Jakob  Frledrich  Könlg,  Canditor  zu  Eßlingen,
  Kläger,  von  Sophle,  geb.  Ulmer
von  da,  Beklotzten;

den  S0o.  Mal:
lo.  Johann  Jäger,  Weber-Obermeister  zu

Waeiblingen,  Kläger,  von  Magdalene,
geb.  Häfelin  von  da,  Beklageen,

11.  Albrecht  Ludalg  Vetter,  Taopezler  zu
Ulm,  Kläger,  von  Regine,  geb.  Kaib  von
da,  Beklagten,  wegen  beharrlicher  Wlderspenstigkeit
  in  Fortsetzung  der  Ebe;
je  y7  und  11  unter  Verurthellung  der
Beklagten  in  dle  Kosten,  8,  9  und  10
aber  unter  Vergleichung  der  Kosten.

An  demselben  Tage  wurde:

172.  in  der  Ehescheldungs  =  Klagsache  de
Jobann  Georg  Huber,  Schmids  zu  Lorch,
Oberamts  Welzhelm,  Klägers,  gegen
Christlane  Margarelhe,  geb.  Schwelkert
von  da,  Beklagten,  wegen  Edebruchs,
in  Hinsicht  der  von  der  Beklagten  vorgebrachten
  Elnrede  der  Verjzeihung,  auf  Beweis
  erkannt.

B8)  Krei  s  Gerichtsh  'sfe.
7.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.

1.)  Criminal=  Senat.

Nachtrag  vom  Monat  Aprllll.
Am  2:5.  Aprll  wurde:
tegen  den  Festungs  =  Sträfting  Jakob
Herrmann,  von  Münster,  Oberamts
Cannstadt,  erkannt,  daß  derselbe  wezgen
Entweschung  dom  Strafplatze  zu  einer
kbrperlichen  Zächtigung  mit  je  vierzig

Streichen,  zwei  Tage  binterelnander,
und  elnem  Zusatze  von  drei  Jahren  zu
der  ihm  durch  kriegsrechtliches  Uriheil
vom  4.  September  1820  zuerkannten
fünfjährigen  Festungestrafe,  so  wie  zu
Bezahlung  aller  Kosten  verurtheilt  sepn
selle.

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