Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Cassen Gelder, Mißbrauchs seiner Amts- 
Gewalt, und wegen unordentlscher Fuͤh- 
rung selner Frucht= und Holz-Verkaufs- 
Register, neben Bezohlung der Unterfu- 
chungs = Kosten zu drei und einbalb- 
monatlicher Zuchthausstrase; 
at. Jakob Graf, Bauernknecht von Pop- 
penweller, Oberamts Ludwigsburg, wegen 
wiederholten und ausgezeichneten Dleb- 
stahls, reben dem Ersatze des Schadens, 
und Bezahlung selner Arrest= und Azungs= 
auch der Hälsie der Untersuchungs-Kesten, 
zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe, 
und nachheriger Stellung unter genaue 
polizeiliche Aufsicht 
15. Johann Friedrich Oexle, lästerer 
zu Valbingen, wegen eines greßen und 
ausgezeichneten Diebstahls, ferner wegen 
Asotie und Lügens vor Gericht, neben 
Bezahlung seiner Arrest- Azungs= und 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, auch 
Ersatz des Schadens, zu fünfzehn- 
monatlicher Zuchthausstrafe. 
Am 36. December wurden fol- 
gende Strafen erkannt: 
26. gegen die zu Stuttgart in Untersu 
chung gekommene Johanne Christiane 
Thudium, von Beutelsbach, Ober- 
amts Schorndorf, wegen wlederholter 
Unzucht in der Residen; stadt und wieder- 
bolten Bagirens, neben dem Ersatze 
der Arrest= und Untersuchungs-Kosten, 
eine neunmonatliche Zuchthausstrafe; 
:7. gegen Michoel Kienle, Weber von 
Wurmberg, Oberomts Maulbronn, we- 
gen schwerer Khrper-Verletzung, neben 
der Verbindlichkeit zum Ersatze der Hei- 
lungs= Arrest und Untersuchungs-Ko- 
sten, eine viermonatliche Festungs= 
strafe: 
28. a) gegen die zu Ludwigsburg in Unter- 
suchung gekommene Christine Lang, 
von Altbach, Oberamts Eßlingen, wegen 
dritten Diebstahls, gewerbsmäßig ver- 
übter Unzucht in der Residenzstade, 
Ebebruchs und wiederholten Waglrens, 
neben der Verbindlichkeit zu Erstat- 
tung ihrer Haft= und der Hälfte der 
Untersuchungs-Kosten, eine zehnmo- 
natliche Zuchthausstrafe und nachherige 
Einsperrung In ein Zwangs-Arbeitshaus 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
aber auf die Dauer von fünf Mo- 
naten;z 
b) gegen Georg Michael Weissch édel, 
von Cannstadt, wegen Ehebruchs zu 
der ihm unterm :r. Oktober 1831 zu- 
erkannten dreijährigen Festungsstrafe 
(Staats= u. Regierungs-Blat S.839) 
eine weitere dreimonatliche Festungs- 
strafe, neben Erstattung von 4 der Un- 
tersuchungs-Kosten;
	        
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