Cassen Gelder, Mißbrauchs seiner Amts-
Gewalt, und wegen unordentlscher Fuͤh-
rung selner Frucht= und Holz-Verkaufs-
Register, neben Bezohlung der Unterfu-
chungs = Kosten zu drei und einbalb-
monatlicher Zuchthausstrase;
at. Jakob Graf, Bauernknecht von Pop-
penweller, Oberamts Ludwigsburg, wegen
wiederholten und ausgezeichneten Dleb-
stahls, reben dem Ersatze des Schadens,
und Bezahlung selner Arrest= und Azungs=
auch der Hälsie der Untersuchungs-Kesten,
zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe,
und nachheriger Stellung unter genaue
polizeiliche Aufsicht
15. Johann Friedrich Oexle, lästerer
zu Valbingen, wegen eines greßen und
ausgezeichneten Diebstahls, ferner wegen
Asotie und Lügens vor Gericht, neben
Bezahlung seiner Arrest- Azungs= und
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, auch
Ersatz des Schadens, zu fünfzehn-
monatlicher Zuchthausstrafe.
Am 36. December wurden fol-
gende Strafen erkannt:
26. gegen die zu Stuttgart in Untersu
chung gekommene Johanne Christiane
Thudium, von Beutelsbach, Ober-
amts Schorndorf, wegen wlederholter
Unzucht in der Residen; stadt und wieder-
bolten Bagirens, neben dem Ersatze
der Arrest= und Untersuchungs-Kosten,
eine neunmonatliche Zuchthausstrafe;
:7. gegen Michoel Kienle, Weber von
Wurmberg, Oberomts Maulbronn, we-
gen schwerer Khrper-Verletzung, neben
der Verbindlichkeit zum Ersatze der Hei-
lungs= Arrest und Untersuchungs-Ko-
sten, eine viermonatliche Festungs=
strafe:
28. a) gegen die zu Ludwigsburg in Unter-
suchung gekommene Christine Lang,
von Altbach, Oberamts Eßlingen, wegen
dritten Diebstahls, gewerbsmäßig ver-
übter Unzucht in der Residenzstade,
Ebebruchs und wiederholten Waglrens,
neben der Verbindlichkeit zu Erstat-
tung ihrer Haft= und der Hälfte der
Untersuchungs-Kosten, eine zehnmo-
natliche Zuchthausstrafe und nachherige
Einsperrung In ein Zwangs-Arbeitshaus
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf die Dauer von fünf Mo-
naten;z
b) gegen Georg Michael Weissch édel,
von Cannstadt, wegen Ehebruchs zu
der ihm unterm :r. Oktober 1831 zu-
erkannten dreijährigen Festungsstrafe
(Staats= u. Regierungs-Blat S.839)
eine weitere dreimonatliche Festungs-
strafe, neben Erstattung von 4 der Un-
tersuchungs-Kosten;