Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

25

eseh  und  Verordnungs-Blatt

für  das

FKönigreich  Bayern.

 

Nr.  4.

München,  den  29.  Januar  1909.

 

 

 

 

Inha  lt:
Bekanntmachung  vom  19.  Jannar  1909,  die  Eisenbahn-Bau-  und  Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und
Nebeneisenbahnen  Bayerns  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  22.  Jannuar  1909,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen
  auf  den  Inhaber  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  22.  Jannar  1909,  Ausgabe  von
Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —  Bekanutmachung  vom  22.  Jannar  1909,  Ausgabe
von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —  Brkanutmachung  vom  23.  Januar  1909,
Anderungen  in  der  Landwehrbezirkseinteilung  des  K.  Preuß.  I.  Mmeekorps  betreffend.  —  Hofdienst.  Nachricht.
—  Verleihung  der  Wüirde  eines  elblichen  Reichsrates  der  Krone  Bayern.

—  —  ——  —  —  —  —

 

 

 

 

Nr.  7/Bu.

Bekanntmachung,  die  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen
  Bayerns  betreffend.

fl.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten
Auf  die  am  23.  Januar  1909  zur  Eröffnung  kommende  Bahnlinie  Lambrecht—
Sattelmühle  —  Elmstein  finden  die  in  der  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  für
die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen  Bayerns  (Bekanntmachung  vom  13.  April  1905  —  Gef  u.
V.  Bl.  1905  S.  251  —)  enthaltenen  Bestimmungen  für  Nebenbahnen  Anwendung.
München,  den  19.  Jannar  1909.
v.  Frauendorfer.

 

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  Bayerischen  Landwirtschaftsbank,  e.  G.  m.  b.  H.,  in  München  wurde  die  Genehmigung

  erteilt,  nachstehende  auf  den  Inhaber  lautende,  in  Stücke  zu  5000,  2000,  1000,
5