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hältnisse gegen Uns als Staats- Ober-
haupt verpflichtet.
Das daruͤber abgehaltene Protokoll ist
an Unser Koͤnigliches Justiz-Ministerium
einzusenden.
. 26.
Die fürstlichen Justiz= Beamten stehen
mit den Königlichen, denen sie in Bezie-
hung ihrer Dienst-Befugnisse gleichgesetzt
sind, in völlig gleichen Dienst-Verhälr-
nissen, namenslich in Ansehung der Be-
sähigung, der Annahme und Eutlassung,
der Besoldung uud Pensionkrung und der
Dicten.
Jedoch wird dem Fürsten ausnahms-
weise gestattet, für einen Gerichtsbezirk,
der eine Velksmenge von Hooo Ser#len
ccht fibersteigt, einen Amts-Richter mir
einer Besoldung don 982 fl. theils in Geld
thells in Naturalien, neben der freien
Wohnung anzustellen.
Die Präfung der fürstlichen Justiz-
Beamten geschieht durch die Koͤnigliche
Stelle, der die Prüfung Unserer Beam-
## gleicher Categorie obliegt.
K. 26.
Der Fürst hat alle Lasten der Gerichts,
barkeit zu bestreiten, dagegen aber auch
alle Jurisdiktions-Gefälle den bestehenden
Sesehen gemäß zu bezlehen, welche als
Ausfluß der fürstlichen Gerichtsbarkeit zu
berrachten fauid.
Verbehalten bleiben
dem Fiskus alle dienigen Geldstra-
see, Tayen, Sportelnu 2c., welchr
als Ausfluß der hoͤheren Staats-
Gewalt zu betrachten, und demnach
auch nur von den Koniglichen Beher-
den anzusetzen sind, 3. B. die Strafe
wegen der Uebertretung der Steuer-
Gesetze;
5) den Eorporations= und Geweinde-
Kassen alle denselben nach den allge-
meinen Landes-Gesehen zuflieflenden
Sraafen, Taren, Sporreln u. s. w.
77.
Die freiwilllge Gerichtsbarkeit steht den
fürstlichen Gerichtsstellen nur in so weit
zu, als dieselbe von den Königlichen Ge-
richtsstellen, denen jiene gleichgestellt find,
ausgeübt wird.
Was dagegen diesensgen Befugnisse der
freiwilligen Gerichtsbarkeit anlangt, wel,
che blsher nach den Geseben von den
Stadt = und Amtsschreibern ausgeübt
worden sind, und für die Folge den Ge-
richts-Norarien zufallen werden; so wird
dem Fürsten ausnahmswelse gestattet, die
Ausübung sener Befugnisse dem Gerichte-
Akmar nach Maßgabs der Gesetze zu
Eäbertragen, welcher sich dagegen einer