28 Die Volksschule.
Hauptsächlichsten ist und bleibt unter allen Umständen der Versuch, die
neuen Systemes la der grossen Meuge der arbeitenden nnd ungeblideteren Klassen ein Gefühl
der eigenen Macht entwickelt, und dass danu die Wahlen mehr nnd mehr demokratisch und
vielleicht socialistisch ausfallen; allein ca Ist aus doppcitem Grunde erlaubt, von dieser
Gestaltungsphase In Betreff der zur nützlichen Leitung des allgemeinen Btimmrechtes em-Pfehlenswerthen
Maassregein vor der Hand noch abzusehen. Elumal kann die Möglichkelt
sich doch vielleicht nicht verwirklichen ; zwelteus und hauptsächlich aber würde ihr thatsächliches
Eintreten die Nothwendigkelt eines wohl überdachten nnd kräftigen Verfahrens
sur Rettung der bestehenden fitaats- und Gesellschaftsordnung nicht verändern, sondern nnr
verstärken. In solchem Falle müsste dann wohl dem, was itzt schou zu thun Ist, etwas
beigofügt werden, nicht aber würde os überflüssig werden, — Die ltzt gestellte Anfgabe Int
offenbar, den die grosse Masse der Bevölkerung bewegenden Einfluss auf die Wahl nicht
Solcheu zufallen zu lassen, weiche Ihn grundsätzlich zum Nachthelle der besteheuden Goalttigung
und Stastsordnung oder zu selbstsüchtigen uud fremdartigen Zwecken gebrauchen
würden, rvlelmehr dem Gesetze, der Bildung und dem Besltze die Ihnen gebührende Gicherheit
zu wahren. So welt nun die bisherige Erfahrnng Gesichtspuncte an die Hand giebt,
erscheinen hiorzn folgende Mittel geelgnet.
Einmal darf die Regierung die Hände nicht In den Bchooss legen nnd das Feld stamyf
zuwartend den Gegnern überlassen. Belbstredeud sollen damit nicht dem entschledcnen
Willen der Wähler Verbote outgegensetzt oder auch nor kleiniiche nnd uugerechte Hinderungou
für die Besprechungen nnd Vorbercitungen der Wahlen empfohlen werden; jede
im Staatce überhaupt zulässige Ansicht mnss sich mit gielchem Rechte aussprechen und
geltend machen dürfen. Wohl aber muss die Regierung den Muth haben mit deu Ihr genehmen
Wablcn offen anfzutreten und sie mit allen Ihr zu Gebot stehenden Mittel zu unterstützen.
Auch Ihre Ansicht hat das Recht sich geltend zu machen, Sle stelle also iu jedem
Wahlbezirke Ihren Candidaten auf nad mache seine Ernennung en Ihrer Sache. Man wird
frelilich von Fälschung der Wahlen, von Beeiuträchtigung des Wahlrechtes, von Vernichtung
derZwecke derVolksvertretuug sprechen wollen. Aber mitUurecht. Es wird kelneWahl gefälscht
noch elu Recht beeinträchtigt, wenn den Wählern ein weiterer Name genannt nnd empfohlen wird.
Jeden bleibt ja seiue freie Eutscheiduug, und zwar wohl ‚bemerkt nach den ltzigen Bestimmüngen
eine geheim blelbeude Entscheldung, weiche man Ihn ulso nicht entgelton lassen
kann. Und soll etwa jeder Wähler, jeder Schuft oder Thor, jeder offenbare Feind der bestehenden
Ordnnng, Jede ausserhalb des staatlichen Gedankens nnd Lebens stehende Organlsation
auftreten und die verwerflichsten Mittei zur Durchsetzung Ihrer Plane anwenden dürfen,
nur aber die Verwaiterin und Vertreterin aller Interessen des Zusammenlebens mundtodt nnd
gelähmt erscheinen müssen? Bind die bestehenden Regierungen so schiecht und der gronsen
Mehrheit der Bevölkerung so fremd, dass selbst nicht einmal eine Aeusseruug dersciben
über die dem ganzen Staatsloben zn gebende Itichtung erlanbt erschelut: so werfe man sie
ranz bel Seite; je achnelier und je gründlicher, um so besser. So lange sie aber bestehen, ist
es in der That das Wenigste, Jass sie sich in gesetzlichen Formen und ohne ungerechten
Zwang gegen Anderndenkende vertheidigen und zu Ihrer Erhaltung elnen Rath gebeu dürfen.
Hierin aber eine Zugrunderichtung des ganzen Zweckes der Volksvertretung sehen zu wollen,
wäre völlig verkebrt. Allerdings wäre es widersinulg, wenn ciue Regierung die Erneunung
der Mitgileder einer volksvertretenden Versamminug vorschreiben köunte, würde sie sich doch
dadurch bei dem constitutlonellen Systeme i. ©. 8. der Controle, im parlamentarischen Systeme
der persönlichen Zusammensetzung und der sachlichen Geschäftsieitnng nach dem ansgesprochenen
Willen der Natlon bielbend entziehen, damit aber die ganze Verfassung zum biossen
Schelne herabwürdigen oder eine Umwälzung heranfbeschwören könuen: allein von einem
solchen Vorschreiben ist ja, wie bemerkt, gar keine Rede, sondern nnr von der Aufstellung
ihrer Wünsche nud ihrer Anffassungen. Wenn aber je In einem solchen Hervortreten
der Regierungen etwas Neues nnd elu bisher unbekauntes Fiuflussmittel enthalten sein salite,
so möge wohl bedacht werden, dass nuch das allgemeine Stimmrecht eine gewaltige Neuerung
Ist, weiche entsprechende Veränderungen In deu nnter andern Voraussetenugen gebildeten
Einrichtungen und Gewohnheiten hervorrufen kauu, ja muss. Die einzige berechtigte Frage
ist, ob solche Neuerungen nicht ungerecht und ob sie zweckmässig sind.
Als ein zweites uothweudiges Mittel znr Erhaltang der allgemeinen Alstimmung auf
fichtigen Wegen stelit sich eino namhafte Verschärfung der Strafen für allc Arten von Ehrenkränkuugen
und böswilliger Eutstellung von Thatsachen dar, weiche aus Veranlassung solcher
Wahlen nnd znm Behufe der Einwirknng auf solcho begangen werden. Gewöhnlich wird aller-