Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

Der deutsche Fünfer-Ausschuß. 687 
zu zwölf zusammengeschrumpft waren. Diese zwölf Artikel legten die 
beiden führenden Staaten am 14. October dem Fünfer-Ausschusse vor, 
der nach dem Beschlusse der europäischen Mächte über die deutsche Ver- 
fassung berathen sollte. Das Schicksal des Deutschen Bundes ward also 
allein in die Hände von Oesterreich, Preußen, England-Hannover, Baiern 
und Württemberg gegeben; den übrigen Staaten blieb nur die nach- 
trägliche Zustimmung vorbehalten. 
Offenbar war dieser Versuch der Bildung einer deutschen Pentarchie 
nur ein willkürlicher Nothbehelf der Verlegenheit; denn wollte man sich 
an das historische Recht, an die alten Prärogativen des Kurfürstenrathes 
halten, so durfte man die Kurhäuser Baden und Hessen nicht ausschließen. 
Um die Willkür zu beschönigen berief sich Metternich auf jene Clausel der 
Accessionsverträge, welche die Kleinstaaten von Baden abwärts verpflichtete 
sich den Anforderungen der künftigen Bundesverfassung zu fügen; aber 
durch diese Zusage war das Recht der Mitberathung keineswegs aus- 
geschlossen. Der wirkliche Beweggrund für das eigenmächtige Vorgehen 
der beiden Großmächte war lediglich die diplomatische Convenienzz sie 
hielten für unmöglich durch eine Verhandlung mit allen deutschen Staaten 
irgend ein Ergebniß zu erzielen. Der Erfolg lehrte jedoch, daß in dem 
wunderbaren Wirrsaal der deutschen Politik das Leichte oft schwer und das 
Unwahrscheinliche möglich ist. Die Bundesverfassung kam erst zu Stande 
als man den bunten Haufen der gesammten Kleinstaaten zur Berathung 
heranrief. Die Verhandlungen des Fünfer-Ausschusses dagegen, die sich 
in dreizehn stürmischen Sitzungen bis zum 16. November hinzogen, ver- 
liefen ohne jedes Ergebniß; denn unter den auserwählten fünf Staaten 
tagten die beiden boshaftesten Feinde der deutschen Einheit, Baiern und 
Württemberg. 
Sie hatten beide, Baiern ohne jede Bedingung, Württemberg unter 
einem nichtssagenden Vorbehalt, die volle Souveränität zugesichert erhal- 
ten; ermuthigt durch die unbillige Gunst, welche ihnen die Großmächte 
gewährten, entfalteten sie sofort, wie Stein entrüstet sagte, ihr System 
„der Vereinzelung gegen den Bund, des Ehrgeizes gegen die Kleinstaa- 
ten, des Despotismus gegen das eigene Land.“ Ihre Absicht war, wie 
die preußischen Staatsmänner sogleich erriethen, die Entscheidung der 
deutschen Verfassungsfrage so lange hinauszuschieben, bis ihre eigenen 
Gebietsansprüche nach Wunsch erledigt seien.) Mit seiner gewohnten 
brutalen Grobheit versicherte Wrede sofort, die europäische Macht Baiern 
habe gar kein „persönliches Interesse“ an dem Deutschen Bunde, sie 
könne durch Anschluß an Frankreich weit größere Vortheile erlangen und 
wolle nur aus freundlicher Nachgiebigkeit gegen den allgemeinen Wunsch dem 
Vereine der deutschen Souveräne beitreten. Noch nach dem Congresse gestand 
  
*) So Humboldt in dem oben erwähnten Systematischen Verzeichniß.
	        
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