160 II. 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
ventionen mit seiner Armee zu verbinden suchen.) Wie durfte Oster-
reich auf einen Vorschlag eingehen, der zu solchen Hoffnungen Anlaß gab?
Nach lebhaftem Widerstreben unterzeichnete der österreichische Bevoll-
mächtigte zu Karlsbad endlich (10. August) eine Konvention über die Bun-
desfestung Mainz: die beiden Großmächte sollten je die Hälfte der Gar-
nison stellen und aller fünf Jahre abwechselnd den Gouverneur oder den
Kommandanten ernennen. Mit dieser rechtlichen Gleichheit ward freilich
die Eintracht in der deutschen Hauptfestung nicht hergestellt; denn da Oster-
reich von vornherein, dem Geiste der Bundesakte zuwider, nichtdeutsche
Regimenter in den rheinischen Platz sendete, so brachen bald Händel aus
zwischen den deutschen und den fremden Truppen, und solange der Deutsche
Bund bestand, bildeten die unablässigen Raufereien der Mainzer Garnison
das erfreuliche Gegenstück zu dem unblutigen Gezänk in Frankfurt. Schon
vorher (12. März) war mit den Niederlanden ein Vertrag zustande ge-
kommen, kraft dessen König Friedrich Wilhelm sich verpflichtete, für die zweite
Bundesfestung Luxemburg drei Viertel der Garnison, den Gouverneur und
den Kommandanten zu stellen. Zugleich begann Preußen, unter Asters
genialer Leitung, den Ausbau seiner rheinischen Festungen Koblenz, Köln,
Wesel, Jülich, Saarlouis und verwendete dazu nach und nach, außer den
20 Mill. Fr., welche der Pariser Vertrag angewiesen, noch eine beträchtliche
Summe aus seinen eigenen Mitteln. Der Ehrenbreitstein ward wieder her-
gestellt, und bald krönte die lieblichen Höhen an der Moselmündung jener
mächtige Kranz von vorgeschobenen Werken, der die Bewunderung des alten
Festungsstürmers Wellington erregte und die zurückgebliebene, noch in Vau-
bans Ideen befangene Befestigungskunst der Franzosen beschämte. Während
Preußen dergestalt, weit über seine Bundespflichten hinaus, für die Sicher-
heit des Niederrheins sorgte, lag der Südwesten noch völlig schutzlos vor den
Ausfallstoren der elsassischen Festungen. Zu Paris hatte man verab-
redet, Landau als dritte Bundesfestung dem Bunde zu überweisen, doch
das Versprechen blieb noch immer unausgeführt. Für eine vierte Bun-
desfestung am Oberrhein waren 20 Millionen aus der französischen Kon-
tribution bestimmt; aber die süddeutschen Höfe stritten sich über den Platz.
Baden und Württemberg verlangten zum Schutze ihres eigenen Gebietes
eine Festung dicht am Rhein, etwa in Rastatt; Osterreich dagegen wünschte
durch die Befestigung von Ulm die Donaustraße zu sperren und die Wieder-
kehr des Austerlitzer Feldzugs zu verhindern. Da sich die Lage von Ulm
zur Errichtung eines großen oberdeutschen Waffenplatzes eignete und Oster-
reich um keinen anderen Preis die Gleichberechtigung der beiden Groß-
mächte in der Mainzer Festung zugeben wollte, so versprach Boyen, Preußen
werde am Bundestage für Ulm stimmen.
*) Motz, Gedanken über die Militärverfassung des Deutschen Bundes, insbesondere
über Verträge mit den kleinen norddeutschen Staaten, 24. Sept. 1817.