Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

310 II. 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe. 
gespielt hätte. Der König fühlte sich dem ungeheuren Hasse, der von 
allen Seiten her über ihn hereinstürzte, nicht gewachsen, und da auch 
sein Kronprinz ihm vorstellte, wie wenig auf eine Sinnesänderung der 
Stände zu rechnen sei, so tat er klüglich einen Schritt zurück und erklärte 
sich am 16. April bereit, durch seine Kommissäre mit vier ständischen 
Bevollmächtigten zu verhandeln: diese sollten dann angeben, welche Be- 
stimmungen des alten Landesrechts der Landtag noch in das neue Grund- 
gesetz auzunehmen wünsche. Damit war die soeben erst feierlich ver- 
kündigte Verbindlichkeit der neuen Verfassung beseitigt. Jetzt aber zeigte sich, 
daß der Landtag nichts Geringeres erstrebte als die Wiederherstellung des 
alten Zustandes mit einigen unwesentlichen Anderungen. 
Die Wahlen der Städte und Oberämter waren, mit Ausnahme von 
neun Kaufleuten, durchweg auf Juristen, Bürgermeister, Schultheißen und 
Schreiber gefallen. Begreiflich, daß in einer solchen Versammlung die ge- 
wiegten Kenner des historischen Rechts die Oberhand behaupteten: so Weis- 
haar, Bolley und Georgii, tüchtige, von den Ideen des neuen Liberalismus 
lebhaft ergriffene Rechtsgelehrte, denen die oligarchische alte Verfassung als 
das sicherste Bollwerk der Volksrechte erschien, dann der wackere Bürger- 
meister Klüpfel von Stuttgart, endlich Zahn und Feuerlein, zwei Vir- 
tuosen der altwürttembergischen Schreibstube, unvergleichlich in allen 
Künsten kleinlicher Wortspalterei. Im Namen der Mediatisierten führte 
Graf Waldeck das große Wort, ein unruhiger Kopf, immer bei der Hand 
wenn der süddeutsche Adel sich zur Wahrung seiner Standesrechte ver- 
sammelte. Er brachte es über sich, in einem Atem für unbeschränkte 
Volksfreiheit zu schwärmen und die Privilegien seines Hauses zu ver- 
teidigen: das hochgräfliche Haus Limburg, so ließ er sich vernehmen, 
habe bisher weder den Deutschen Bund, noch das Königreich Württem- 
berg anerkannt und könne sich dazu nur herbeilassen, wenn ihm ein freier 
Vertrag angeboten würde. Unter dem niederen Adel tat sich Freiherr 
von Varnbüler hervor, ein echter Reichsritter, tapfer, freimütig, überaus 
hartnäckig. Späterhin trat auch Oberst Massenbach in die Reihen der 
Ritterschaft ein, derselbe, an dessen Namen der Fluch von Jena und 
Prenzlau haftete; der hatte bereits durch die Herausgabe unsauberer 
Denkwürdigkeiten sich gerächt für die wohlverdiente Entlassung aus dem 
preußischen Heere und entfaltete jetzt in der Politik die nämliche phan- 
tastische Vielgeschäftigkeit wie einst als Soldat. In wüsten, schreienden 
demagogischen Schriften forderte er den Adel auf sich bürgerlich taufen 
zu lassen, und verkündete: „jetzt haben alle Fürsten mit ihren Völkern 
neue Verträge zu schließen; soweit muß es kommen, daß jeder Staats- 
bürger seinen Beitrag zur Staatshaushaltung selbst berechnen kann." 
Vorläufig hielt die aus so grundverschiedenen Elementen gemischte 
Opposition noch fest zusammen; nur fünf vom Adel zogen nachträglich 
ihre Zustimmung zu der Mdresse zurück, und ein Teil der Mediatisierten
	        
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