Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

456  II.  8.  Der  Aachener  Kongreß.

Mit  dieser  Adresse  erschien  Görres  am  15.  Januar  1818  bei  Hardenberg,
hinter  ihm  ein  wundersamer  Aufzug,  nicht  unähnlich  jenen  verkleideten
Chinesen  und  Chaldäern,  welche  der  tolle  Anacharsis  Cloots  einst  als
„Deputation  des  Menschengeschlechts“  der  französischen  Nationalversammlung
  vorführte.  Die  Koblenzer  Deputation  wollte  „eine  Ständeversammlung
  im  Kleinen“  vorstellen;  Geistliche  und  Lehrer  vertraten  den  Lehrstand,
  Edelleute,  Landwehrmänner  und  Richter  den  Wehrstand,  ein
Landrat  nebst  mehreren  Bürgern  und  Bauern  den  Nährstand.  Der
Staatskanzler  hörte  den  Redner,  der  in  pathetischen  Worten  das  Lob  der
alten  kurtrier'schen  Landtage  sang,  den  merkwürdigen  Nährstands-Landrat
sowie  die  übrigen  Mitglieder  freundlich  an;  er  verhehlte  jedoch  den  Abgeordneten
  nicht,  daß  er  selber  weit  liberaler  denke  als  sie:  die  einfache
Wiederherstellung  überwundener  Zustände  sei  nicht  möglich.  Nachher
erzählte  Görres  die  Geschichte  dieser  Audienz  —  dieses  „Maifeldes  des
Frankenstammes“  —  in  einer  musterhaft  ungeschickten  Flugschrift,  und  mit
schmetternden  Fanfaren  feierte  die  liberale  Presse  den  großen  Tribunen:
nun  habe  das  freie  Rheinland  der  Krone  Preußen  seine  Magna  Charta
überreicht!

Hardenberg,  der  seinen  Mann  kannte,  nahm  die  Blätter  dankend
an.  Am  Hofe  aber  regte  sich  die  reaktionäre  Partei,  um  den  Vorfall
gegen  den  abwesenden  Staatskanzler  auszubeuten.  Der  schreiende  Ton
der  Schrift  mißfiel  dem  Könige,  nicht  minder  die  gehässigen  Anklagen
wider  den  preußischen  Staat  und  der  widerwärtige  rheinländische  Dünkel,
der  die  alten  Provinzen  wegwerfend  als  halbbarbarische  Kolonistenlande
behandelte.  Der  Kronprinz  ließ  die  Flugschrift  mit  einigen  tadelnden
Worten  ihrem  Verfasser  zurückschicken,  und  auf  Befehl  des  Monarchen
wurde  eine  Untersuchung  eingeleitet.  Es  stellte  sich  heraus,  daß  die
Adresse  durch  die  Schöffen  in  den  Gemeinden  des  Regierungsbezirks  verbreitet
  worden  war.  Nur  zwei  der  befragten  Gemeinden  hatten  die
Teilnahme  verweigert:  die  Bürgerschaft  von  Hatzenport  an  der  Mosel,
weil  sie  mit  der  gegenwärtigen  Verfassung  zufrieden  sei,  und  ein  Ort
auf  dem  Hunsrücken,  weil  die  Bauern  dort  mit  gutem  Grunde  befürchteten,
  daß  die  Adresse  mit  der  alten  trierschen  Verfassung  auch  die
Zehnten  zurückbringen  würde.  Als  ein  Landrat  eingeschritten  war,  hatte
ihn  die  Regierung  in  Koblenz  zurechtgewiesen,  da  „wir  nicht  verhindern
wollen,  daß  Untertanen  ihre  Wünsche  dem  Landesherrn  vortragen“;
sie  „schmeichelte  sich  damit“  —  wie  ihre  Rechtfertigungsschrift  sagte  —
„ganz  im  Geiste  der  liberalen  Gesinnungen  unseres  Gouvernements  gehandelt
  zu  haben.““)

Der  König  dachte  anders;  er  zeigte  sich  sehr  aufgebracht,  denn  er  wollte
die  alte  fridericianische  Vorschrift,  die  nur  dem  Einzelnen  das  Recht  der

 

*)  Eingabe  der  Koblenzer  Regierung  vom  20.  Mai  1818.