Vernunftrecht und historisches Recht. 63
risches Recht zu geben und urteilte offenbar ungerecht über den Code
Napoleon. Voll Abscheus gegen die seichte Neuerungslust der modernen
Welt, verkannte er, daß das Recht am letzten Ende nicht durch den
Volksgeist, sondern durch den Volkswillen bestimmt wird, der in Zeiten
höherer Gesittung nur durch den Mund des Staates sich aussprechen
kann. Er bemerkte nicht immer, daß die großen Wandlungen des Völ—
kerlebens, die dem rückschauenden Geschichtsforscher als unabwendbare
Notwendigkeiten erscheinen, doch nur durch das Wollen der Handelnden,
durch die Wahl und Qual des freien Entschlusses möglich werden. Wer
ihm blindlings folgte, konnte leicht einem dumpfen Fatalismus verfallen
und sich versucht fühlen, die köstlichste Kraft der historischen Welt, die
Macht des Willens ganz aus der Geschichte zu streichen. Der Ausspruch
„eine Verfassung kann nicht gemacht werden, sie muß werden“, das viel—
deutige Lob der „organischen Entwicklung“ und ähnliche Lieblingssätze der
historischen Schule dienten der gedankenlosen Ruheseligkeit zum willkom—
menen Lotterbette. So geschah es, daß eine Tat der deutschen Wissen—
schaft, welche die gesamte Nation mit Stolz hätte erfüllen sollen, alsbald
in den kleinen Zank des Tages herabgerissen wurde. Die Masse
der Liberalen hielt noch lange an den überwundenen Lehren des Naturrechts
fest und zeigte trotzdem in einzelnen Fällen mehr historischen Sinn,
mehr Verständnis für die Zeichen der Zeit als die Gegner. Die konservativen
Parteien eigneten sich mehr oder minder ehrlich die Ideen der
historischen Schule an und schauten mit dem Bewußtsein wissenschaftlicher
Uberlegenheit auf die Flachheit der liberalen Doktrinen hernieder. Vernunftrecht
und historisches Recht! — so lauteten die Losungsworte eines
im Grunde sinnlosen Streites, der durch Jahrzehnte hinausgezogen die
Verbitterung unseres öffentlichen Lebens steigerte und zuweilen zu völliger
Sprachverwirrung führte. Es bedurfte erst der herben Erfahrungen des
Jahres 1848, bis die Einen die Geschichte als ein ewiges Werden begreifen
lernten und die Anderen erkannten, daß im Staatsleben nur das historisch
Begründete vernünftig ist. Seitdem erst verlor der Name der historischen
Schule den gehässigen Sinn einer Parteibezeichnung, und der unzerstörbare
Kern ihrer Lehren ward allmählich ein Gemeingut aller gemäßigten
Politiker.
Unter den Bahnbrechern der neuen historischen Bildung beherrschte
doch keiner einen so weiten Gesichtskreis wie Barthold Niebuhr. Niemand
trat dem literarischen Dünkel der alten, dem Leben entfremdeten Buchgelehrsamkeit
so scharf, so verächtlich entgegen, wie dieser Mann des universalen
Wissens, der jeder Bewegung der Politik, der Wissenschaft und
der Kunst im Weltteil mit hellem Verständnis folgte. Das unpolitische
Geschlecht der letzten Jahrzehnte hatte Schillers ästhetische Geschichtserzählungen
und die geschichtsphilosophischen Versuche Herders und Schlegels
höher geschätzt als Spittlers sachlich politische Darstellung; Niebuhr