Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Beil.  Nr.  II.  Zu  g.  42  Abs.  6  der  Verfügung.

Oberamt
Verzeichniß

der  für  das  Kalenderjahr  ausgestellten  Legitimationskarten
für  Handlungsreisende.
)  Legitimationskarten  nach  §.  44  a  Abs.  1  der  Gew.  O.  b)  Gewerbelegitimationskarten  der  in  .  44  a
Abs.  6  der  Gew.O.  bezeichneten  Art.  c)  Gewerbelegitimationskarten  der  in  Nr.  II.  B.  Z.  2  der
Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  31.  Oktober  1888  bezeichneten  Art.

 

 

 

 

1.  2  3.  4.  5.  ·  6.  7.  8.  9.  10.

Art  der  Wohnort  der  Firmen  Geschäfts-  Eite  Sportel

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1)  Dient  das  Verzeichniß  zugleich  als  Nedenrechnung  zur  Sportelrechnung  (§.  18  der  Ministerialverfügung  vom
12.  Mei  1881  Neg.  Bl.  S.  358),  so  ist  in  der  Rubrik  9  die  erhobene  Sportel  und  der  Tag  ihrer  Vereinnahmung
  einzutragen,  andernsalls  die  Seite  der  Sportelrechnung,  auf  welcher  die  angesetzie  Sportel  eingetragen  ist.

2)  In  der  Nubrik  10  sfind  besondere  Notizen  hinsichtlich  der  Perfönlichkeit  des  Reisenden,  etwaige  Vereinbarungen
mit  andern  Behörden  über  Ausstellung  einer  gemeinsamen  Legitimationskarte,  die  Zurücknahme  einer  Legitimationskarte
  oder  die  Untersagung  des  Geschäftsbetriebs  (F.  44  Abs.  3  der  Verfügung)  u.  dergl.  vorzumceien.