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Beil. Nr. II. Zu g. 42 Abs. 6 der Verfügung.
Oberamt
Verzeichniß
der für das Kalenderjahr ausgestellten Legitimationskarten
für Handlungsreisende.
) Legitimationskarten nach §. 44 a Abs. 1 der Gew. O. b) Gewerbelegitimationskarten der in . 44 a
Abs. 6 der Gew.O. bezeichneten Art. c) Gewerbelegitimationskarten der in Nr. II. B. Z. 2 der
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 31. Oktober 1888 bezeichneten Art.
1. 2 3. 4. 5. · 6. 7. 8. 9. 10.
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1) Dient das Verzeichniß zugleich als Nedenrechnung zur Sportelrechnung (§. 18 der Ministerialverfügung vom
12. Mei 1881 Neg. Bl. S. 358), so ist in der Rubrik 9 die erhobene Sportel und der Tag ihrer Vereinnahmung
einzutragen, andernsalls die Seite der Sportelrechnung, auf welcher die angesetzie Sportel eingetragen ist.
2) In der Nubrik 10 sfind besondere Notizen hinsichtlich der Perfönlichkeit des Reisenden, etwaige Vereinbarungen
mit andern Behörden über Ausstellung einer gemeinsamen Legitimationskarte, die Zurücknahme einer Legitimationskarte
oder die Untersagung des Geschäftsbetriebs (F. 44 Abs. 3 der Verfügung) u. dergl. vorzumceien.