Volltext : Die Hohenzollern und ihr Werk.

Die  Entstehung  des  Dreibundes.  Rückversicherungsvertrag  mit  Rußland.  655

dauerte  auch  fort,  als  Gortschakoff,  der  alte  Rival  Bismarcks,  1882  aus  dem
Amte  geschieden  war.

Eine  Ergänzung  erhielt  das  deutsch-österreichische  Bündnis  durch  den  Beitritt
  von  Italien,  das  seit  der  Eroberung  von  Tunis  durch  die  Franzosen  (1881),
die  seine  Mittelmeerinteressen  durchkreuzte,  darauf  verzichtete,  die  Irredentisten
in  Triest  und  Südtirol  weiterhin  gegen  Osterreich  zu  unterstützen  und  sich  1882
mit  Deutschland  und  Österreich  zu  einem  Dreibund  zusammenschloß,  wobei  es
Bismarck  hauptsächlich  auf  die  Sicherung  Osterreichs  im  Fall  eines  Krieges  mit
Rußland  ankam.  Aber  auch  der  Dreibund  verfolgte  nur  das  Ziel  der  Aufrechterhaltung
  des  Friedens.  Als  im  Jahre  1884  England,  mit  Frankreich  wegen
der  Okkupation  von  Agypten,  mit  Rußland  wegen  der  Rivalität  in  Afghanistan
gespannt,  sich  Italien  näherte,  ergriff  Bismarck  die  Gelegenheit,  milt  dem  russischen
  Kaiser  Alegander  III.,  der  ebenfalls  den  Frieden  erhalten  wollte,  in  ein
besseres  Verhältnis  zu  gelangen  und  das  alte  Einverständnis  der  drei  Kaisermächte
  wiederherzustellen.  Im  September  1884  kam  es  wieder  zu  einer  Zusammenkunft
  der  drei  Kaiser  in  Skierniewice  bei  Warschau,  und  zugleich  wurde,
wie  es  scheint,  ein  geheimer  Vertrag  zwischen  Deutschland  und  Rußland  abgeschlossen,
  in  dem  beide  Mächte  sich  gegenseitig  eine  wohlwollende  Neutralität
versprachen  für  den  Fall,  daß  eine  von  ihnen  angegriffen  würde.  Es  ist  der
sogenannte  Rückversicherungsvertrag,  der  Deutschland  ebenso  vor  einer  Abhängigkeit
  von  Osterreich  wie  von  Rußland  bewahren  sollte;  Bismarck  bante
damit  für  Deutschland  gleichsam  eine  Zwickmühle,  die  er  nach  Bedürfnis  aufund
  zuziehen  konnte,  um  zugleich  die  vorwaltende  Stellung  Deutschlands  unter
den  Mächten  und  die  Erhaltung  des  europäischen  Friedens  zu  sichern.

Diese  politische  Lage  schuf  auch  die  Möglichkeit,  von  den  Kolonialmächten,
England  und  Frankreich,  die  jetzt  isoliert  waren,  die  Zustimmung  zu  einer
völkerrechtlichen  Regelung  der  afrikanischen  Angelegenheiten  zu  erlangen,  die
auf  der  Berliner  Kongokonferenz  von  1884  zustande  gebracht  wurde  und  auch
für  Deutschland  die  Bahn  freimachte  für  koloniale  Erwerbungen.

Mit  dem  Zusammenschluß  des  Reiches  hatte  der  früher  vorwiegend  binnenländische
  Gesichtskreis  der  deutschen  Politik  sich  erweitert,  und  der  aus  den
wachsenden  industriellen  Interessen  entspringende  Drang  nach  überseeischer  Ausdehnung
  fand  bei  der  Reichsregierung  ebenso  einsichtige  wie  maßvolle  Förderung.
Von  einer  Kolonialpolitik  konnte  natürlich  nur  in  bescheidenem  Umfange
die  Rede  sein.  Die  überseeische  Welt  war  ja  im  großen  und  ganzen  verteilt;
eigentliche  Siedelungskolonien  für  den  auswandernden  Überschuß  der  deutschen
Bevölkerung  standen  nicht  mehr  zur  Verfügung.  1884  wurden  die  Besitzungen
  in  Südwestafrika,  in  Kamerun  und  Togo,  1885  die  in  Ostafrika
erworben  und  unter  die  Schutzherrschaft  des  Reiches  gestellt.  Neben  unternehmenden
  Kaufleuten  waren  es  wagemutige  Forschungsreisende,  die,  halb
Gelehrte,  halb  abenteuernde  Politiker,  erfüllt  von  Tatendrang  und  nationalem
Schwung,  als  Pioniere  des  deutschen  Wesens  in  der  Welt  die  Bahn  gebrochen
haben.  Bismarck  wollte  im  wesentlichen  nur  dem  Handel  folgen  und  die  überseeischen
  Wirtschaftsinteressen  unter  den  staatlichen  Schutz  stellen.  Dazu  gehörte
  natürlich  auch  der  Bau  einer  deutschen  Kriegsflotte  —  eine  Aufgabe,
die  freilich  damals  noch  nicht  nach  wirklich  großem  Maßstabe  in  Angriff  genommen
  worden  ist.  Immerhin  aber  wurden  nicht  unbedeutende  Anfänge