Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

Streit  wegen  der  kleinen  Contingente.  293

verwendete  Baiern  in  den  Jahren  1816—30  nur  1  Mill.  Gulden,  für
Germersheim,  das  ebenfalls  Bundesfestung  werden  sollte,  gar  nur  167,000
Gulden,  also  noch  nicht  einmal  die  Zinsen  der  ihm  ausgezahlten  französischen
  Gelder.  Die  Preußen,  die  in  diesem  Hexensabbath  particularistischer
Nichtswürdigkeit  allein  noch  an  das  Vaterland  dachten,  hatten  ihres  Ekels
kein  Hehl,  wie  Blittersdorff  selbst  seinem  Hofe  gestehen  mußte,  und  Goltz
schrieb  verzweifelnd  nach  Berlin:  er  widerspreche  nicht  mehr,  sonst  komme
gar  nichts  zu  Stande.“)

Als  nun  endlich  die  Grundzüge  der  Kriegsverfassung  doch  vereinbart
waren,  begann  sofort  ein  neuer  Zwist.  Da  das  Gesetz  alle  Truppengattungen
  nach  der  Bevölkerungszahl  gleichmäßig  auf  alle  Souveräne  vertheilte,
  so  ergab  sich  bald,  daß  ein  großer  Theil  der  deutschen  Fürsten
nicht  im  Stande  war  ein  Reiterregiment  oder  eine  Batterie  zu  stellen,
sondern  sich  mit  Truppentheilen  begnügen  mußte,  welche  die  höfliche  Amtssprache
  des  Bundestags  mit  den  wohllautenden  Namen  „Cavallerie=  oder
Artilleriekörper"“  bezeichnete.  Der  Cavalleriekörper  des  Fürsten  von  Liechtenstein
  bestand  aus  acht  Pferden.  Solche  Heersäulen  schienen  doch  selbst  den
Strategen  des  Bundestags  bedenklich.  Er  gestattete  daher  den  allerkleinsten
Staaten  —  denn  jeder  Zwang  gegen  die  Souveräne  wurde  grundsätzlich
vermieden  —  durch  freie  Uebereinkunft  mit  den  mächtigeren  Genossen  ihres
Armeecorps  für  die  Stellung  dieser  Specialwaffen  zu  sorgen.  Da  erhob
jedoch  der  Herzog  von  Oldenburg  geharnischten  Widerspruch.  In  einer
langen  Denkschrift  führte  er  aus:  für  große  Staaten  sei  die  Erhaltung
einer  starken  Heeresmacht  eine  „Selbstbefriedigung“,  ein  Mittel,  ihr  eigenes
politisches  Ansehen  zu  sichern,  für  kleine  nur  eine  passive  Pflicht;  auch
werde  Niemand  leugnen,  daß  ein  kleines  Contingent  im  Kriege  „das  Opfer
eines  Augenblicks“  werden  könne,  was  sich  von  dem  preußischen  Heere  nicht
behaupten  lasse;  da  mithin  das  Vergnügen  für  die  Kleinen  geringer,  die
Gefahr  größer  sei,  so  verlangte  er  als  sein  gutes  Recht,  daß  ihm  seine  Last
erleichtert  und  die  Stellung  eines  ungemischten  Infanteriecorps  gestattet
würde.  Der  Landgraf  von  Homburg  war  der  entgegengesetzten  Ansicht.
Er  sollte  29  Reiter,  2  Pioniere,  3  reitende  und  11  Fuß-Artilleristen  zum
Bundesheere  stellen  und  bestand  darauf  diese  Truppenmacht  in  unverfälschter
  Homburgischer  Ursprünglichkeit  zu  liefern,  weil  eine  Vertretung
  durch  einen  fremden  Souverän  kostspieliger  sein  und  überdies  das
Homburgische  Geld  „in  das  Ausland“  locken  würde.  Nassau  dagegen
beanspruchte  das  Vorrecht,  nur  Fußvolk  und  Artillerie  zu  stellen,  und  da
Metternich  diesen  Wunsch  seines  Freundes  Marschall  unter  der  Hand
unterstützte,  so  hielt  sich  Wangenheim  verpflichtet,  leidenschaftlich  zu  widersprechen:
  wolle  man  etwa,  so  fragte  er,  die  Bundesstaaten  der  anderen
Armeecorps,  Nassau  zu  Liebe,  nöthigen,  das  neunte  Corps  durch  Reiterei

 

*)  Berichte  von  Blittersdorff,  18.  Nov.;  von  Goltz,  13.  März  1821  u.  s.  w.