Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

A.  Müller's  Schleichhandelspläne.  43

schen  Herzoge  schließlich  doch  zu  einem  Zugeständniß  und  versprachen  auf
der  Dresdener  Conferenz  feierlich  „zu  einem  Vereine  mit  Preußen  wegen
Sicherstellung  seiner  Landesabgaben  auf  möglichst  ausführbare  Weise  die
Hand  zu  bieten“.  Auf  dies  Fürstenwort  vertrauend  hielt  König  Friedrich
Wilhelm  den  Hader  nunmehr  für  abgethan;  er  ratificirte  die  Akte,  ließ
jenes  unglückliche  Köthener  Schiff  freigeben,  also  daß  die  Klage  am  Bundestage
  ihren  Gegenstand  verlor,  und  Bernstorff  lud  die  anhaltischen  Höfe
nochmals  ein,  in  Berlin  wegen  der  Bedingungen  des  Zollanschlusses  zu
verhandeln.  Aber  Monate  vergingen,  und  kein  anhaltischer  Bevollmächtigter
erschien.  Dem  unaufhaltsamen  Köthener  war  es  gelungen,  seine  wohlmeinenden
  Vettern  von  Dessau  und  Bernburg,  die  ihr  Wort  halten  wollten,
wieder  umzustimmen;  sie  hatten  ihm  versprechen  müssen,  nicht  ohne  ihn
dem  preußischen  Zollsysteme  beizutreten,  und  er  war  inzwischen  mit  seinem
Adam  Müller  über  einen  neuen  Betrug  einig  geworden.

Da  die  Elbschifffahrtsakte  im  März  1822  in  Kraft  treten  sollte,  so
entschloß  sich  Minister  Klewitz  im  Januar,  das  Enclavensystem  gegen  Anhalt
  vorläufig  aufzuheben,  was  die  Finanzpartei  in  Berlin  schon  längst
gefordert,  Eichhorn  aber,  aus  Wohlwollen  gegen  das  Nachbarland,  bisher
  verhindert  hatte.  Man  umringte  demnach  die  drei  Herzogthümer  mit
preußischen  Zollstellen;  der  Elbverkehr  dagegen  ward,  gemäß  der  Akte,  freigegeben
  und  Preußen  begnügte  sich  die  nach  Anhalt  bestimmten  Schiffe
einer  Durchsuchung  zu  unterwerfen.  Eben  auf  diese  Vertragstreue  Preußens
  hatte  Adam  Müller  seinen  sauberen  Plan  berechnet.  Die  Durchsuchung
  der  Elbschiffe  wurde  natürlich  zu  leerem  Scheine,  sobald  man  anhaltischerseits
  unredlich  verfuhr.  Nun  thaten  sich  sofort  mehrere  große
englische  Exportfirmen  mit  Köthener  Kaufleuten  zusammen,  um  den  Schleichhandel
  unter  dem  Schutze  des  Herzogs  in  großem  Stile  zu  pflegen.  Das
gesammte  Ländchen  ward  ein  Schwärzerwirthshaus,  ein  Stelldichein  für  die
Gauner  und  Spitzbuben  des  deutschen  Nordens.  Die  große  Mehrheit  der
treuen  Köthener  segnete  dankbar  den  Landesherrn,  der  ihnen  billige  Waare
und  reichlichen  Verdienst  beim  schmutzigen  Handel  verschaffte.  Wunderbar,
wie  sich  die  Verzehrungskraft  dieses  glücklichen  Völkchens  mit  einem  male
hob,  als  wäre  ein  Goldregen  über  das  Land  gekommen.  Nicht  lange,
und  der  anhaltische  Consum  von  ausländischen  Waaren  verhielt  sich
zu  dem  preußischen  wie  64:  1000,  der  von  baumwollenen  Waaren,  die
in  Preußen  hoch  verzollt  wurden,  wie  165:  1000,  die  Bevölkerung  der
beiden  Lande  stand  wie  9:  1000.  Für  die  Drogen  dagegen,  welche  das
preußische  Gesetz  mit  einem  niedrigen  Zolle  belegte,  zeigten  die  Anhalter
geringere  Neigung;  hier  stellte  sich  das  Verhältniß  nur  wie  13:  1000.
Und  bei  dieser  übernatürlichen  Consumtion  gingen  die  herzoglichen  Zollbeamten
  dem  Volke  mit  gutem  Beispiele  voran:  der  Zollinspector  Klickermann
  in  Dessau  bezog,  wie  Preußen  aus  den  Listen  seiner  Elbzollämter
nachwies,  in  dem  einen  Jahre  1825  für  seinen  Hausbedarf  zollfrei  auf