Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

Bernstorff und die holsteinischen Ritter. 599 
Schlage hinwegfegen sollte. Die Stände Schleswigholsteins befanden sich 
genau in demselben Rechtszustande wie die Stände der Kurmark oder der 
Niederlausitz — nur mit dem einen Unterschiede, daß der König von 
Dänemark ihre Privilegien noch neuerdings anerkannt hatte; und der- 
selbe hochconservative Rath Schlosser, der vor fünf Jahren im Namen 
des jülich-celeve-bergischen Adels geschrieben?), diente jetzt den holsteinischen 
Rittern in Frankfurt als Agent. So verkettete sich der preußische Ver- 
fassungskampf mit den transalbingischen Händeln. Wenn Preußen zugab, 
daß der Bundestag — im Widerspruche mit dem eigentlichen Sinne des 
Art. 56 der Schlußakte — die alte Verfassung Schleswigholsteins aner- 
kannte, so konnten jederzeit auch die alten Stände der Lausitzen oder der 
Kurmark in Frankfurt erscheinen um mit Hilfe der Bundesversammlung 
die neue Provinzial-Ständeverfassung der Monarchie über den Haufen zu 
werfen. 
Darum ertheilte Bernstorff dem Bundesgesandten die Weisung 
(22. April 1823);: von einer „anerkannten Wirksamkeit" der alten schleswig- 
holsteinischen Verfassung könne gar nicht die Rede sein; mit besserem 
Rechte hätten die Ritter sich auf den Art. 54 der Schlußakte berufen 
sollen, der den Bundestag anwies darüber zu wachen, daß die verheißene 
Einführung einer landständischen Verfassung „in keinem Bundesstaate 
unerfüllt bleibe“". In einem Berichte an den König führte er dann noch- 
mals aus, daß die Ritterschaft den Art. 56 „offenbar falsch“ auslege.) 
Mit dieser Behauptung war der Minister unzweifelhaft im Recht. Aber 
wie gänzlich verkannte er die Lage, wenn er nicht einmal versuchte, mit 
Hilfe jenes von ihm selber angezogenen Art. 54 der Schlußakte die Un- 
trennbarkeit der Herzogthümer zu sichern, sondern den Bundesgesandten 
einfach beauftragte, für die Abweisung der Klagenden zu stimmen! Und 
doch wußte man in Berlin bereits aus den Berichten des Gesandten in 
Kopenhagen, daß König Friedrich VI. beabsichtigte, durch eine neue Ver- 
fassung für Holstein allein die Verbindung der beiden Herzogthümer auf- 
zuheben (altérer).) Was die Einheit Schleswigholsteins für Deutsch- 
lands Macht im Norden bedeutete, war dem preußischen Hofe noch ganz 
dunkel. Man wußte nicht, daß dieser unscheinbare neueste Handel nur 
ein Glied war aus einer Kette vielhundertjähriger nationaler Kämpfe. 
Unbedenklich ertheilte Bernstorff dem dänischen Könige auf dessen wieder- 
holte Bitten die Zusage: Preußen werde mit Dänemark stimmen, da die 
Petenten den Art. 56 mißverstanden hätten.#) 
Wenn Preußen für den Ernst der Sache so wenig Verständniß zeigte, 
  
*) S. o. II. 454. 
*“) Weisung an Goltz (von Eichhorn verfaßt, von Bernstorff durchgesehen), 22. April; 
Bernstorff's Bericht an den König, 22. April 1823. 
*#“) Bericht des Grafen Dohna aus Kopenhagen, 11. Jan. 1823. 
)Dohna“'s Bericht, 5. April; Weisung an Dohna, 22. April 1823.
	        
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