Verständigung über die Verfassung. 65
Weisung, sich jeder Einmischung zu enthalten; auch den Austritt Grol—
mann's aus dem auswärtigen Amte hielt Bernstorff nicht für wünschens—
werth, weil der Verdrängte dann auf die Meinung der großen Mächte
noch weniger Rücksicht nehmen würde.“) Bei solcher Gesinnung der preu—
ßischen Staatsmänner wollte Metternich ebenfalls keinen entscheidenden
Schritt thun, obwohl er einmal eine sehr unfreundliche Note nach Darm—
stadt sendete: so lange die Abwehr der italienischen Revolution seine ganze
Kraft in Anspruch nahm, sollte in Deutschland jede Verwicklung vermieden
werden.
Unterdessen hatten sich die Ultras in Darmstadt von ihrem Schrecken
erholt, da die Haltung der Kammern durchaus den Erwartungen des
Ministers entsprach. Beschwichtigt durch die Zusage der Verfassung, zeigten
sich die Abgeordneten fortan sehr nachgiebig, und Grolmann konnte mit
vollem Rechte dem preußischen Gesandten versichern, der Entschluß des
Großherzogs habe der radicalen Partei eine Niederlage bereitet, auf das
Vertrauen des Volks gestützt stehe die Regierung jetzt mächtiger da denn
zuvor. Auch Arens redete dem besorgten Preußen zu: — es sei unmög—
lich, den Strom der allgemeinen Opinion aufzuhalten, möge das für
Preußen ein Fingerzeig sein! — und Gagern diktirte ihm eine Denk—
schrift in die Feder, welche dem Berliner Hofe auseinandersetzte, daß
die Hessen nimmermehr hinter ihren süddeutschen Nachbarn zurückbleiben
wollten, und mithin nur eine Verfassungsurkunde den Landtag zufrieden
stellen könne.') Das Zureden wirkte, und wohlmeinend wie er war,
hielt es Otterstedt nunmehr für seine Pflicht, den grollenden österreichi-
schen Gesandten v. Handel zu beschwichtigen und auch die noch immer ver-
stimmten beiden Prinzen zur Besonnenheit zu mahnen. Auf seine und
du Thil's Vorstellungen sahen die Prinzen ein, daß es ihnen nicht zieme,
öffentlich wider ihren Vater aufzutreten; Beide gaben in der ersten Kammer
versöhnliche Erklärungen ab. Um seine Söhne vollends zu gewinnen,
berief sie der Großherzog sodann in sein Ministerium; damit war, wie
Prinz Emil befriedigt schrieb, von Neuem bewiesen, daß der alte Herr
„das monarchische Princip kräftig aufrechthalten wollte".“)
Im Ministerrathe einigte man sich hierauf über einen guten Ge-
danken, der den Doktrinären des monarchischen Princips ihre letzten
Formbedenken aus der Hand schlug. Man beschloß, daß die Verfassungs-
urkunde zwar genau nach den angenommenen Vorschlägen der Stände
abgefaßt, dann aber ohne nochmalige Befragung des Landtags, vom
Throne herab als ein freies Geschenk fürstlicher Gnade dem Lande ver-
*) Weisungen an Otterstedt: von Bernstorff, Troppau 11. Nov., von Ancillon,
Berlin 11. Nov. 1820.
*) Grolmann an Otterstedt, 17. Okt.; Arens an Otterstedt, 15. Okt.; Mémoire
du Baron de Gagern, 29. Okt. 1820.
*?*) Prinz Emil von Hessen an Otterstedt, 29. Okt. 1820.
v. Treitschke, Deutsche Geschichte. III.
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