772 Motz an Kurfürst Wilhelm J.
in Höchst Ihren Staaten in der Zeit von 7 Jahren geschehen ist und daß dieser
Grundsatz auch auf Höchstdero Diener Anwendung fände. Ew. K. H. bitte
ich unterthänigst mir die freimüthige Bemerkung zu erlauben, daß Höchstdero sämmt—
liche Unterthanen sehr glücklich zu preisen wären, wenn sie dasselbe von sich sagen könnten,
daß dieses besonders bei Höchstdero getreuen Dienern der Fall sein würde, wenn sie mit
Frau und Kindern in einen siebenjährigen Schlaf verfallen und auf diese Weise nur zu
neuen Dienstleistungen für Ew. K. H. erstarkt, unter den veränderten Verhältnissen
hätten wieder erwachen können.
Leider ist es meinen braven Landsleuten in dieser Zeit so gut nicht geworden, sie
haben in der unglücklichen Zwischenherrschaft das höchste Ungemach, viele Noth und
Kummer ertragen müssen. »
Der Stand der Diener in Hessen ist, nach dem von Ew. K. H. angenommenen
System sehr gering besoldet, in der Regel hat ein solcher Staatsdiener, bis er zu einem
mäßigen zum Unterhalt seiner Familie, selbst bei gewohnter Entsagung nur in seltenen
Fällen zureichenden Gehalt gelangt, sein eigenes Vermögen, wenn er so glücklich war
dergleichen zu besitzen, rein zugesetzt, er lebt alsdann ganz abhängig von seiner Stelle
und ist es dann wohl für ein großes Unglück zu erkennen, wenn
Ew. K. Hoheit Diener in der erwähnten unglücklichen Zeit, selbst aus diesen
Verhältnissen herausgerissen, bei einer fremden, ihnen aufgedrungenen, dem herrlichen
Gemüthe der Hessen höchst verhaßten Regierung Dienste suchen und annehmen mußten,
um mit ihrer Familie nicht zu verhungern. Ich bin während der westphälischen Herr—
schaft als Mitglied der westphälischen Reichsstände mehrmals längere Zeit selbst in
Kassel anwesend gewesen und habe mich nur an den biederen herrlichen Gesinnungen
meiner braven Landsleute erfreuen können. Bei Ew. K. Hoheit Einzug in Kassel nach der
Schlacht von Leipzig haben Höchst Ihnen diese braven Gesinnungen der Hessen offen
dargelegen.
Ew. K. Hoheit sind reich, Ihre Diener und Unterthanen arm; möchten Ew. K.
Hoheit doch geruhen diese herrlichen Gesinnungen Höchst Ihrer Unterthanen und ins—
besondere auch Höchst Ihrer Diener bei letzteren durch Gnadenbewilligungen und Be—
soldungen, welche für billige Bedürfnisse angemessen berechnet sind, baldigst zu lohnen
und so vielen Kummer und Trübsinn zu verscheuchen, welcher leider in den meisten
dieser Familien sichtbar ist. Welchen herrlichen Gebrauch würden alsdann Ew. K. H.
noch am Abend Ihres Lebens von den großen Glücksgütern machen, in deren Besitze
Sie sich befinden, und wenn Ew. K. Hoheit dereinst nach hier überstandener Prüfungszeit
vor dem Herrn über uns alle, der auch den Mächtigen der Erde den Stuhl bereitet,
erscheinen müssen, wie viel Thränen der Liebe und des Dankes würden Sie dann begleiten.
Geruhen E. K. H. mir diese Abschweifung in diesem unterthänigsten Schreiben,
welche ich im Vertrauen auf Höchstdero mir stets gezeigte Gnade und Höchstes Wohl—
wollen gewagt habe, gnädigst zu verzeihen, geruhen Höchst Sie diesen Herzenserguß
eines sein Vaterland treu liebenden, von den Verhältnissen desselben unterrichteten,
E. K. H. treu ergebenen ehemaligen Hessen in Hessischer Treue und Biederkeit dargestellt,
aufzunehmen.
Ich trenne von dem, bei dieser Gelegenheit vorgelegten Wunsch ganz die
Angelegenheit meines Oheims, welche auf dem gewählten Wege zur Ent-
scheidung kommen mag.
Nur schließlich erlaube ich mir noch Ew. K. H. Gnade folgendes unterthänigst zu
bemerken. Es ist hart, einem alten 80 jährigen geehrten und geachteten Diener, welcher
50 Jahre seines Lebens dem Dienste des Staates und seines Regenten, nach seiner
Ueberzeugung und nach der öffentlichen Meinung, treu und nützlich verwendet hat, so
kurz vor seinem Abgange aus dieser irdischen Welt den früher unberührten Vor-
wurf der Dienstuntreue zu machen, es liegt in jedem rechtlichen Gemüthe einen
solchen Vorwurf tief zu fühlen.