72 III. 2. Die letzten Reformen Hardenberg's.
Staatsschuldscheine umgeschrieben. Man verfuhr dabei mit einer Ehr—
lichkeit, die in der europäischen Finanzgeschichte kaum ihres Gleichen findet.
So hatte König Jerome die mit seinen altpreußischen Provinzen übernom—
menen Landesschuldverschreibungen auf ein Drittel ihres Nennwerthes
herabgesetzt. Als die Lande dann zu ihrem alten Herrscher zurückkehrten,
war der Gewaltstreich längst verschmerzt, und Preußen nach Völkerrecht
unzweifelhaft nur verpflichtet, seinen Antheil an der westphälischen Schuld,
wie sie lag, zu übernehmen; der König aber wollte keinen Makel auf dem
preußischen Namen dulden und ließ trotz der Noth der Finanzen die Schuld
wieder nach ihrem vollen Werthe (7,2 Mill.) anerkennen, auch den überraschten
Gläubigern die Zinsen für 1814 und 1815 nachzahlen. Und
selbst diese That peinlicher Rechtschaffenheit ward von der verstimmten
vornehmen Gesellschaft mit übler Nachrede belohnt; Marwitz polterte, da
habe der Staatskanzler seinen Lieblingen, den Wucherern, wieder einmal
ein Geschenk in den Rachen geworfen.
Der Schulden-Etat gestand zu, daß nur ein Theil der Staatsschuldscheine
bereits im Umlaufe, ein anderer für die außerordentlichen Bedürfnisse
der nächsten Zukunft noch zurückbehalten sei, jedoch er verschwieg die
Höhe dieser letzteren Summe und — er mußte sie verschweigen. Denn
im Januar 1820 hatte der Staat von den 119,6 Millionen Staatsschuldscheinen
erst 59,685 Mill. ausgegeben, wovon 4 Mill. bereits wieder eingelöst
waren, er behielt also die volle Hälfte, an 60 Mill. noch in der
Hand um die Straßen= und Festungsbauten der nächsten Jahre zu bestreiten
und vornehmlich um seine ihm selber noch unbekannten Schuldposten
zu decken. Der veröffentlichte Etat gab nicht eine Uebersicht über
die wirkliche Schuldenlast, sondern lediglich einen Voranschlag, wie ihn
Rother mit erstaunlichem Geschick, annähernd richtig, aber großentheils
nur nach Vermuthungen aufgestellt hatte. Der unbeschreibliche Wirrwarr
der aus so vielen Territorien zusammengeronnenen Schuldenmasse ließ
sich noch immer nicht sicher übersehen, und — so tief lag der Unternehmungsgeist
in diesem verarmten und entmuthigten Geschlechte darnieder
— selbst die Gläubiger zeigten bei der Abwicklung des Schuldenwesens
eine unbegreifliche Saumseligkeit; umsonst setzte der Staat wiederholt
Präclusivtermine für die Anmeldung alter Schuldforderungen, die Anzeigen
liefen niemals vollständig ein. Welch eine Arbeit, bis man nur
die Gewißheit erlangte, daß die Staatsschuld des Herzogthums Sachsen
sich auf 11,,9 Mill. belief; da galt es zunächst mit der Krone Sachsen,
die sich begreiflicherweise sehr ungefällig benahm, peinliche Verhandlungen
zu führen, und dann mußte man noch mit sieben ständischen
Körperschaften abrechnen, denn jeder der sieben kursächsischen Landestheile
besaß seine eigene Staatsschuld und außerdem noch einen Antheil an den
Centralschulden des kleinen Königreichs. Was Preußen von den Centralschulden
des Königreichs Westphalen zu übernehmen habe, war noch