Metadaten : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

72  III.  2.  Die  letzten  Reformen  Hardenberg's.

Staatsschuldscheine  umgeschrieben.  Man  verfuhr  dabei  mit  einer  Ehr—
lichkeit,  die  in  der  europäischen  Finanzgeschichte  kaum  ihres  Gleichen  findet.
So  hatte  König  Jerome  die  mit  seinen  altpreußischen  Provinzen  übernom—
menen  Landesschuldverschreibungen  auf  ein  Drittel  ihres  Nennwerthes
herabgesetzt.  Als  die  Lande  dann  zu  ihrem  alten  Herrscher  zurückkehrten,
war  der  Gewaltstreich  längst  verschmerzt,  und  Preußen  nach  Völkerrecht
unzweifelhaft  nur  verpflichtet,  seinen  Antheil  an  der  westphälischen  Schuld,
wie  sie  lag,  zu  übernehmen;  der  König  aber  wollte  keinen  Makel  auf  dem
preußischen  Namen  dulden  und  ließ  trotz  der  Noth  der  Finanzen  die  Schuld
wieder  nach  ihrem  vollen  Werthe  (7,2  Mill.)  anerkennen,  auch  den  überraschten
  Gläubigern  die  Zinsen  für  1814  und  1815  nachzahlen.  Und
selbst  diese  That  peinlicher  Rechtschaffenheit  ward  von  der  verstimmten
vornehmen  Gesellschaft  mit  übler  Nachrede  belohnt;  Marwitz  polterte,  da
habe  der  Staatskanzler  seinen  Lieblingen,  den  Wucherern,  wieder  einmal
ein  Geschenk  in  den  Rachen  geworfen.

Der  Schulden-Etat  gestand  zu,  daß  nur  ein  Theil  der  Staatsschuldscheine
  bereits  im  Umlaufe,  ein  anderer  für  die  außerordentlichen  Bedürfnisse
  der  nächsten  Zukunft  noch  zurückbehalten  sei,  jedoch  er  verschwieg  die
Höhe  dieser  letzteren  Summe  und  —  er  mußte  sie  verschweigen.  Denn
im  Januar  1820  hatte  der  Staat  von  den  119,6  Millionen  Staatsschuldscheinen
  erst  59,685  Mill.  ausgegeben,  wovon  4  Mill.  bereits  wieder  eingelöst
  waren,  er  behielt  also  die  volle  Hälfte,  an  60  Mill.  noch  in  der
Hand  um  die  Straßen=  und  Festungsbauten  der  nächsten  Jahre  zu  bestreiten
  und  vornehmlich  um  seine  ihm  selber  noch  unbekannten  Schuldposten
  zu  decken.  Der  veröffentlichte  Etat  gab  nicht  eine  Uebersicht  über
die  wirkliche  Schuldenlast,  sondern  lediglich  einen  Voranschlag,  wie  ihn
Rother  mit  erstaunlichem  Geschick,  annähernd  richtig,  aber  großentheils
nur  nach  Vermuthungen  aufgestellt  hatte.  Der  unbeschreibliche  Wirrwarr
der  aus  so  vielen  Territorien  zusammengeronnenen  Schuldenmasse  ließ
sich  noch  immer  nicht  sicher  übersehen,  und  —  so  tief  lag  der  Unternehmungsgeist
  in  diesem  verarmten  und  entmuthigten  Geschlechte  darnieder
—  selbst  die  Gläubiger  zeigten  bei  der  Abwicklung  des  Schuldenwesens
eine  unbegreifliche  Saumseligkeit;  umsonst  setzte  der  Staat  wiederholt
Präclusivtermine  für  die  Anmeldung  alter  Schuldforderungen,  die  Anzeigen
  liefen  niemals  vollständig  ein.  Welch  eine  Arbeit,  bis  man  nur
die  Gewißheit  erlangte,  daß  die  Staatsschuld  des  Herzogthums  Sachsen
sich  auf  11,,9  Mill.  belief;  da  galt  es  zunächst  mit  der  Krone  Sachsen,
die  sich  begreiflicherweise  sehr  ungefällig  benahm,  peinliche  Verhandlungen
  zu  führen,  und  dann  mußte  man  noch  mit  sieben  ständischen
Körperschaften  abrechnen,  denn  jeder  der  sieben  kursächsischen  Landestheile
besaß  seine  eigene  Staatsschuld  und  außerdem  noch  einen  Antheil  an  den
Centralschulden  des  kleinen  Königreichs.  Was  Preußen  von  den  Centralschulden
  des  Königreichs  Westphalen  zu  übernehmen  habe,  war  noch