Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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831.

Die  Lieferungen  der  letzteren  Art  beschränken  sich  auf  das  Bedürfniß  an  Pferden  für  die
Artillerie  und  den  Train,  welche  bei  eintretender  Mobilmachung  der  Armee  erforderlich  werden.

Ueber  den  Maßstab  der  Lieferungen,  sowie  über  die  Abschätzung  und  taxmäßige  Bezahlung
der  Pferde,  bleiben  für  vorkommende  Fälle  besondere  Bestimmungen  vorbehalten.

B.
Von  dem  Unterkommen  des  Militärs  und  den  damit  verbundenen  Bedürfnissen.

Ssrstes  Gapitel.

Von  dem  Anterkommen  und  den  damit  verbundenen  Bedürfnissen  im  Allgemeinen.

832.

Diese  bestehen  in  Wohnung  und  Stallung,  ferner  in  Kirchen-,  Uebungs-  und  Unterrichtsplätzen,
  in  Hospitälern,  Geschäftsräumen,  Wachten,  Gefängnissen  und  Behältnissen  zur  Auf—
bewahrung  der  Militäreffecten.

833.

Sämmtliche  Orte  des  Landes  sind  in  gleicher  Maße  verpflichtet,  das  Militär  ohne  Unterschied
  der  Waffengattungen  aufzunehmen  und  demselben  Unterkommen  und  Onartierbedürfnisse
  zu  gewähren.

834.

Die  Bestimmungen,  in  welchen  Abtheilungen,  in  welchen  Orten  und  auf  wie  lange  in
jedem  Orte  das  Militär  untergebracht  werden  soll,  werden  durch  das  Kriegsministerium  erlassen.


2c.  2c.

ä45.
(anstatt  des  bisherigen  §  45).

Schmiedewerkstellen  sind  sowohl  in  der  Garnison,  wie  auf  Märschen  und  in  Cantonnements,
  in  ersteren  jedoch  nur,  wenn  deren  Mitbenutzung  von  den  Militärschmieden  auf  dem
Wege  freier  Vereinbarung  nicht  zu  erlangen  ist,  auf  Requisition  der  Militärbehörde  durch  die
Ortsobrigkeit  gegen  aus  der  Kriegscasse  zu  zahlende  Entschädigung  den  Militärschmieden  zur
Mitbenutzung  anzuweisen.  Die  Entschädigung  beträgt  das  Doppelte  des  für  den  betreffenden
Ort  geltenden  Durchschnittsservises  für  einen  Gemeinen.  Für  Handwerkszeug  und  Feuerungsmaterial
  haben  die  Militärbehörden  aus  eigenen  Mitteln  zu  sorgen.