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ihnm isi's einzig darum zu thun, daß bei ordentlicher Austheilung
des Kelchs manche verdriehliche Fälle vorkommen, wo
das Blut des Herrn fast unvermeilich entweihr werde. Zwar
war man überhaupt auch in Frankreich und Italien wahrscheiulich
durch die Berengariusischen Streitigkeiten auf mancherlei
Einfälle gebracht worden, dem Abendmahl des Herrn
recht finnreiche Ehrenbezeugungen zu erweisen Aber die Päbste
verboten sowohl in Privatschreiben als in Synodalschlüssen
auch nur die Intinktion, und befahlen, daß Brod und Wein
besonders genossen werden soll (I)). An den Ausweg, dem
Lapen lieber den Kelch ganz hinweg zu nehmen, scheint hier
noch Niemand gedacht zũ haben.
Selbst in England, zu einer so gewöhnlichen Sache auch
Ernulpo die Intüktion macht, muß sie nun doch so eben
kaum erst enestanden seyn. Deun nur zehn Jahre, ehe Ernulph
schrieb, weiß der Erzbischof von Canterbury, Anselm,
noch gar nichts von einer solchen Weise, noch viel weniger
kennt er den schönen Einfall, überhaupt den Gebrauch des
Kelchs nur auf die Geißtllichkeir einzuschränken (E).
Wie sich doch oft bie wichtigsie Sache innerhalb dreißig
Jahren ändern kann! Die Menschen kommen gleichsam wie
Träumende dazu; erst nachdem die Veräuderung schon eine
geraume Zeit geschehen ist, schiagen sie die Augen auf, und
wußten nicht, wie ihnen geschah. In den ersten zehn Jahren
des zwölften Jahrbunderts ist es in England noch allgemeine
Gewohnheic, bei dem oͤffentlichen Gebrauch des Abendmahls
Wein und Brod besonderé zu geniehen; im zweiten Deccennium
ist schon Intinktion sehr gewöhnlich, und weil man mit dieser
nicht zufrieden isi, da sie dem gesuchten Endzweck nicht entspricht,
so versällt man im dritten Jahrzehnd auf die Gewohnheit,
auch bei dem öffentlichen Gebrauch des Abendmahls
dem Lapen den Kelch zu entziehen.