Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

O

O0  .

10.

MADE-N

—  571  —

Gruppe  3.

1000  —  1100  —  1200  —  1300  —  1400  —  1500  .
Aufrückung  nach  je  3  Jahren.

Diener  III.  Klasse  (Oausmänner  und  Heizer  in  staatlichen  Gebäuden,  die  keiner  bestimmten

Behörde  oder  Betriebsverwaltung  zugewiesen  sind).

Freie  Wohnung,  Heizung  und  Beleuchtung  oder  Entschädigung  dafür  und  zwar:  für
Wohnung  300  in  Dresden,  Leipzig,  Chemnitz,  Plauen  und  Zwickau  oder  180  ¼/  in
anderen  Orten,  für  Heizung  40  ,  für  Beleuchtung  20  .4.

Wegewärter  bei  den  Staatsforsten  (Kap.  1).
Bahnwärter,  Stationswärter,  Rottenführer,  Wächter  bei  den  Staatseisenbahnen  (Kap.  16).
Küchenmeisterin,  Wäscheverwalterin  bei  der  Frauenklinik  und  Hebammenlehranstalt  zu

Dresden  (Kap.  50).
Freie  Wohnung,  Heizung,  Beleuchtung  und  Beköstigung.

Geschirrführer,  Wirtschafterinnen  bei  den  mit  den  Landesanstalten  verbundenen  Okonomien

  (Kap.  70).

Ständige  Vorarbeiter  beim  Großen  Garten  (Kap.  75).

Präparator  bei  der  Forstakademie  (Kap.  76).
Straßenwärter,  Kanal=  und  Schleusenwärter,  Brückenaufseher  bei  der  Straßen=  und
Wasserbauverwaltung  (Kap.  79).

Die  Straßenwärter  und  der  Brückenaufseher  Grasnutzung,  der  Kanal=  und  Schleusenwärter
  Nutzung  von  Feld=  und  Wiesenland.

Erste  Oberin  bei  der  Universität  (Kap.  91).

Freie  Station.

Wirtschafterinnen  bei  den  Seminaren  (Kap.  95).
Freie  Wohnung,  Heizung  und  Beleuchtung.

Gruppe  4.

a)  1200  —  1300  —  1400  —  1500  —  1600  .
Aufrückung  nach  je  3  Jahren.

Schreiber,  Maschinenschreiber,  Maschinenschreiberinnen,  Eisenbahngehilfinnen,  Telephonistinnen.



Sortiergehilfe  bei  der  Porzellanmanufaktur  (Kap.  8).

Kopisten  bei  der  Verwaltung  der  indirekten  Abgaben  (Kap.  21).
Gehilfe  des  Druckers  beim  Oberlandesgerichte  (Kap.  39).
Beschlagschmied,  Gestütswärter  beim  Landstallamte  (Kap.  61).

Die  unverheirateten  Gestütswärter  freie  Wohnung,  Heizung  und  Beleuchtung.

u  Waldwärter  bei  der  Universität  (Kap.  91).

Freie  Wohnung  und  Holzdeputat.
82*