52 IV. 1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
den drei Festlandsmächten gegenüber. Palmerston hatte einst als Mit—
glied des Torykabinetts Liverpool selber mit teilgenommen an der
Schöpfung des Vereinigten Königreichs; aber noch gleichmütiger als
Wellington ließ er den alten Schützling fallen, um dessen Feinde zu er—
mutigen. Sofort trat er in vertraulichen Verkehr mit dem jungen van
de Weyer, den die Belgier nach London gesendet hatten, einem klugen und
besonnenen Staatsmanne. Belgien sollte für England werden, was man
von den Vereinigten Niederlanden vergebens erwartet hatte, ein abhängiger,
ergebener Bundesgenosse. Darum wetteiferte Palmerston mit Talleyrand
in Gunstbeweisen gegen die aufständischen Belgier. Obgleich der Franzose
anfangs die Rolle der uneigennützigen Tugend mit gewohnter Kunstfertig—
keit spielte, so mußte doch die Stunde kommen, da er seine Karten auf—
deckte; und dann konnte dieser freundschaftliche Wettkampf der beiden
wahlverwandten Geister nur mit dem Siege des Briten endigen, da
England nicht in der Lage war, belgisches Gebiet für sich zu fordern und
mithin den Ostmächten minder gefährlich erschien!
Gleich der erste Beschluß der Konferenz gereichte den Belgiern zum
Vorteil. Ein Waffenstillstand ward verkündigt und von beiden kämpfen—
den Teilen willig angenommen. Darin lag, obwohl man den Namen
noch vermied, schon die Anerkennung der Aufständischen als einer krieg—
führenden Macht. Ganz auf die gleiche Weise, durch das Gebot der
Waffenruhe, hatten England, Frankreich und Rußland vor drei Jahren
die Errichtung des griechischen Staates diplomatisch eingeleitet.“) Am
20. Dezember ward sodann die Selbständigkeit der südlichen Niederlande
bis zu der alten Nordgrenze vom Jahre 1790 als Grundsatz ange—
nommen, allerdings mit Vorbehalt der Rechte des Königs; denn alle
Mächte, auch Frankreich, mißbilligten die in Brüssel verkündigte Ent—
thronung des königlichen Hauses und wünschten noch, den Oraniern den
Besitz Belgiens, mindestens als eine Sekundogenitur zu erhalten. Auf
Preußens Verlangen wurden auch die Rechte des Deutschen Bundes auf
Luxemburg ausdrücklich vorbehalten und dem Bundestage die Erledigung
dieser Streitfrage zugewiesen. Immerhin waren die Grundsteine für den
künftigen belgischen Staat bereits gelegt, und in Berlin erwog man
schon die Frage: was nunmehr aus den Festungen an der Südgrenze
werden solle, da man den Belgiern weder die Macht, noch den guten
Willen zutraute, sie gegen Frankreich zu verteidigen. Feldmarschall
Diebitsch meinte, dann bleibe nur übrig, einen Teil der neuen Festungen
wieder zu schleifen, und der preußische wie der russische Hof schloß sich
dieser Ansicht an.*“) Um den Niederlanden doch einen Schutz gegen einen
») S. o. III. 731.
* ) Diebitsch, Denkschrift über die belgischen Festungen 12./24. Okt. Bernstorss,
Weisung an Bülow 4. Nov. Nesselrode, Weisung an Alopeus 12. Nov. (a. St.) 1830.