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Bewaffnung des Landvolks. Alle darauf Bezug habende Anstalten sind aufgehoben, 1X. 25.
Biblische Summarien. Anschaffung derselben für die evang. luther. Kirchen, X. 308.
Bierbrauereien. Ohne Erlaubniß nicht zu errichten, VII. 3. Concessions- und Recognitionsgeld
derselben 314. 9. 8 Brauhäuser mit hölzernen Ddrren sind von der Brandvers. Anstalt ausgeschlossen,
VIII. 31. §. 3. Accis-= Einzug von denselben, IX, 178. Jährl. Abgabe an die
Waisen= und Zuchthäuser X. 60.
Bi#ldunge = Unstalten. Gehdren zum Ressort des geistl. Departement, VI. 8 & 8. Pädagogische in
Heiloronn, VIII. 620. IX. I. — Für den lateinischen Schullehrer= Stand, X. 447
Bittschriften, S. Eingaben.
Bodenweine. Rückständige in natura einzuziehen, VII. a66. VII. 487. IX. 421. X. 433.
Botenwesen. Aufhebung des bisherigen, und neue Einrichtung, VII. J. Strafe der Uebertretungen,
ebend. g. 6. — Amtsboten, ebend. d. 4. Von den Beamtungen anzustellen, §. 5.
Durch die Ober-Postdirektion zu bestätigen 100. Verordnung gegen heimliche Boten, ebend.
In welchen Fällen die Kdnigi. Beamten sich der Frohnboten bedienen dürfen, VIII. al7.
Auch die durch Amtsboten zu versendenden Briefe und Pakete sind einzig und allein auf dem
Postamt abzugeben, IX. 1065. Jeder mit einem Boten zu . agehenden Depesche ist ein
Laufzettel beizulegen, qos. Auch unversiegelte Briefe und Pakete dürfen nicht, gegen die Postverordnungen,
von Boten zur Bestellung angenommen werden, X. 28. Verordnung wegen
der an die Postämter verlangten expressen Boten, X. 145. Bestrafung der Boten, die Briese,
Pakete, oder andere postmäßige SEffekten zur Besiellung übernehmen 367. 368. In wie
fern erpresse Boten zum eigenen Bedürfniß gestattet seyen, 368. #
Brach= Unbau. Soll bei den ausgesessenen Güterbesitzern (Ausmärkern) nicht beschränkt werden,
VIII. 268. Brach-Einpflanzungen sind ohne Ausnahme der Zehend-Reichung unterworfen,
350.
Brand- Collekte. Die Mitglieder der Brand-Versicherungsanstalt sind keiner mehr unterworfen,
VII. 42. §. aS6. Brand-Collekte für Balingen, IX. * .
Brand- Entschaͤbigungsgelder. Bei welchen Gebaͤuden ein Abzug vou denselben statt finde, VIII.
38, S. 17, Porzüge derselben, 40. §. 20. Ausbezahlung und Verwendung, 41. 8. 23. Verlust
derlliben, 30. 208. *
Brandschadens-Umlage. Wie solche vorzunehmen, VIII. 30. J. 10. Wirklich ausgeschriebene Umlagen,
VII. 115. VIII. 107. 173. IX. 225. Außerordentl. wegen des Balinger Brand= Unglücks,
IX. 3 Nähere Vorschriften wegen der Umlags-Urkunden und der Einlieferung
der Beiträge, IX. 225. Sos. Neue für 1812. X. 555. Was dabei in Ansehung der Umlags-Urkunden
zu beobachten ebend..
Brandschadens ersiche ungsanstalt. Gehört zum Ressort des Ob. Pol. Dep. der Ob. Reg. VII.
a1. Oie Aufsicht über das Kassen= und Rechnungswesen hat das Ob. Landes-Hekon. Coll.
210., Neue allgemeine für die gesamten K. Staaten, VIII. 20. Umfang derselben, 30. Gegenstände
der Versicherung, 31. Schäzung der Gebäude, 32. Welcher Schaden ersezt were,
37.
Brandschadens, Versscherungs-RKataster. Vorschriften wegen ihrer Verfertigung, VlII, 30. 3z. K.
7- 13. 420. Formular dazu, 453. litt. A. Abänderungs-Tabellen, Formular dazu, 48.
litt. B. Ihre Einsendung monirt X. 19. 93. 435. WVorschrift die Verfertigung und Einsendung
derselben betr. X. 221.
Brandschadens-VFersicherungs= Ordnung. VIll. Z0. f.
Brand-Schutt, Abraumung. Die disfalsigen Kosten werden nicht von der Brandvers. Anstalt bezahlt,
VIII. 38. Beiträge dazu für Balingen IX 310.
Brantwein. Die Einfuhr aus dem Baden'schen verboten, VII. s607. Der Vorrath an solchem ist
von den Cameral-Beamten alljährlich zu berichten, IX. 300. Formukar dazu, 377.
Brantweinbrennereien. Darf niemand ohne allerhöchste Erlaubniß errichten, VII. 313. Concessionsund
Recognitionsgeld derselben, 31q4. Abzug des achten Theils der Brand-Entschädigungssumme
bei solchen VIII. 38. &. r7. Accise-Einzug von denselben IX. 178.