Volltext : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

Das  Regiment  der  Reichenbach.  533

Schwures  zu  erweisen  suchten.  Als  er  nun  einst  (1822)  mit  einem  ver—
trauten  Diener  auf  einem  öffentlichen  Maskenball  erschien,  Beide  etwa
gleich  gewachsen  und  mit  gleichen  Dominos  bekleidet,  da  bot  eine  unbekannte
Maske  dem  Diener  ein  Glas  Grog  an;  der  Mann  nahm,  trank  und  starb
gleich  darauf,  offenbar  vergiftet.  Der  Kurfürst,  der  den  Prinzen  auf  seine
Weise  zärtlich  liebte,  verlangte  sofort  die  strengste  Untersuchung,  und  seine
Polizei  besaß  die  Mittel  dazu:  sie  befahl  einfach,  daß  Jeder,  der  auf
jenem  Balle  zugegen  gewesen,  sich  binnen  achtundvierzig  Stunden  melden
sollte,  widrigenfalls  werde  er  als  des  Mordes  verdächtig  in  Untersuchungshaft
  genommen..))  Trotzdem  blieb  der  unheimliche  Vorfall  völlig  dunkel.
Das  Volk  ließ  sich  den  Glauben  nicht  nehmen,  daß  der  Streich  von  dem
Kreise  der  Reichenbach  ausgegangen  sei.  Und  welche  Aussichten  für  das
Land,  wenn  dieser  unglückliche  Prinz  dereinst  zur  Regierung  gelangte,  der
thöricht  erzogen,  mißtrauisch  und  menschenscheu,  in  der  Jugend  schon
Roheiten  jeglicher  Art,  Ehebruch  und  Meuchelmord  dicht  vor  Augen  gesehen
hatte!  Nach  der  argwöhnischen  Weise  der  Despoten  hatte  sich  der  Kurfürst
schon  oft  bedroht  geglaubt  und  einmal  als  er  einen  Vergiftungsversuch
vermuthete,  seine  Leibköche  in  feierlicher  Untersuchung  dreiundzwanzig  Eide
schwören  lassen;  da  erhielt  er,  seit  1823,  eine  Reihe  räthselhafter  Briefe,
die  ihm  den  Tod  androhten  falls  er  von  der  Reichenbach  nicht  lasse.  Alsbald
  ward  das  ganze  Land  beunruhigt,  eine  Menge  von  Verhaftungen
vorgenommen;  eine  „kurfürstliche,  zur  Entdeckung  der  gegen  S.  K.  Hoheit
ausgestoßenen  Drohungen  eingesetzte  Commission“  versprach  dem  Entdecker
des  Frevels  hohe  Belohnungen.  Zuletzt  blieb  der  Verdacht  auf  dem  allgemein
  verhaßten  Ober-Polizeidirektor  Manger  selbst  haften.  Man  setzte
ihn  auf  den  Spangenberg,  er  gestand  aber  nur  zu,  daß  er  bei  den  Nachforschungen
  seiner  Pflicht  nicht  gerecht  geworden  sei,  weil  sich  die  letzten
Spuren  in  unnahbare  Regionen  verloren  hätten.  Manger  wurde  zu
fünfjähriger  Festungsstrafe  verurtheilt,  die  der  Kurfürst  in  lebenslängliche
Haft  verwandelte;  doch  auch  diese  Sache  blieb  unaufgeklärt.

Das  treue  Land  fühlte  sich  wie  verrathen  und  verkauft.  Liberale
Ideen  fanden  in  Hessen  vorerst  nur  vereinzelte  Anhänger;  eine  Schrift
des  Anwalts  Martin,  die  an  die  Berufung  des  Landtags  erinnerte,
verhallte  ungehört.  Aber  das  Gewissen  des  Volks  forderte  sein  Recht.
Ueberall  wo  die  geliebte  Kurfürstin  sich  zeigte  wurde  sie  geehrt  mit  Huldigungen,
  die  ihre  Spitze  gegen  die  Reichenbach  richteten;  die  Marburger
widmeten  „der  naturliebenden  Fürstin“  einen  Obelisken  auf  der  Augustenruh
  hoch  über  der  Lahn.  Zuweilen  brach  der  verhaltene  Grimm  durch.
Als  sich  nach  dem  Tode  von  Manger's  Bruder  herausstellte,  der  Verstorbene
  habe  als  Betrüger  und  Selbstmörder  geendet,  da  wendete  sich  die
Casseler  Bürgerschaft  an  die  Gerichte  und  erzwang,  daß  der  geschändete

 

*)  Bekanntmachung  der  kurfürstl.  Ober-Polizeidirektion,  Cassel  5.  Febr.  1822.