186 I. bth. 8. A6. Geffentlide Sidgerhrit.
Dat der Bürgermeifter diefelben an ieh zu nehmen und
mit der Anzeige des Tall an die Diftriftspolizeibehörde zur
weiteren Verfügung einzujenden.
k) Störungen der öÖfjentlidhen Ruhe.
Bei Störung der öÖffentlihen Ruhe Hat der Bürger-
meister da3 zur Abwehrung diejer Störung Geeignete vorzu=
ehren, die Anjtifter und Theilnehmer aber, wo e8 nöthig ıft,
feftnehmen und an Die Helörhe abliefern zu lafjen; die Be-
jtimmungen des Wolizeistrafgejebbuches itber die Beltrafung
folder Borfommniffe finden fih ın den Artikeln 58 bis 60,
05, 76 und 98, welche demfelben zugleich die nöthigen An
haltspunfte für das von ihm einzubaltende Berfahren bieten.
Ueber die in Ortjchaften nöthigen Sicherheitsipadden ].
8. 14 oben.
)) Sonitige Beftimmungen zur Aufredthaltung
der Öffentlien Sicherheit.
Zu den im Sfnterefje der öffentlichen Sidjerheit beitehen-
den Anordnungen, Deren Einhaltung vom Bürgermeijter
zu überwachen ıft, gehören noch die Beitimmungen über Ans
lage von Scießftätten (B.-St.-&-B. Art. 134), über das
|. g. Freudenjchießen und Abbrennen von Kanonenjchlägen und
senerwerksförpern im Innern von Ortfchaften und an feuer-
gefährlichen Orten (Art. 168), über die Vornahme von Spreng-
ungen durch erplodirende Stoffe (Urt. 148), über Legung
von Selbftgeichoffen, Schlageifen und Fußangeln (rt. 149),
über Sicherheitömaßregeln bei Anlage von Dampffeffeln (Art.
151, dann BD. vom 7. Aug. 1864 Negbl. ©. 1065 und vom
12. Febr. 1865 Negbl. ©. 223), über Haltung gefährlicher
Thiere (P.-St.-G.-B. Art. 140), über Haltung von Hunden
(Art. 142 und 143), über Verfertigung und Transport leicht
entzündlicher Stoffe (Art. 170), über Betreten von Eisdeden
gegen ortöpolizeiliches Verbot und über Baden an durd) ort3-
polizeilidde Vorfchrift verbotenen Orten (B.-&t.-©.-B. Art.
136), über Pulverhandel,, dann die Aufbewahrung von Pul-
vervorräthen und Teuerwerfögegenftänden (B.-St...:B. Art.
169 und 176 mit der M.- €. vom 5. Yun 1858 abgedr. in
den Kr.-W.-Bl.), über Pulvertransport (BD. vom 1. Mai
1841 Regbl. S. 309), über Aufbewahrung und den Trans:
port von Petroleum (Bekanntmachung vom 9. Sept. 1866,
Megbl. ©. 1285).